Abstract 99. Jahrestagung der DOG, 29. 9. - 2. 10. 01 im ICC, Berlin

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Impressum



Strategien zur Steigerung von Cornea-Spenden seit Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes

Blüthner K., Bergua A., Küchle M., Viestenz A., Seitz B.

Augenklinik mit Poliklinik der Friedrich-Alexander-Universität, Erlangen-Nürnberg, Schwabachanlage 6, 91054 Erlangen


Ziel: Seit 1. Dezember 1997 gilt in Deutschland das Transplantationsgesetz (TPG). Dieses gibt auch für die Spende, Entnahme und Transplantation von Augenhornhäuten eine klare Rechtsgrundlage vor. Das TPG versprach eine positive Resonanz in der Bevölkerung und ließ einen Anstieg der Spendebereitschaft erhoffen. Um eine Steigerung der Spendebereitschaft zu erzielen und die Wartezeit auf eine Hornhaut (200-250 Patienten) zu reduzieren, wurde im dritten Quartal 1998 an unserer Klinik ein "Kooperatives Programm für Hornhauttransplantation" (KPfH) entwickelt, das eine transparente Zusammenarbeit mit den Universitätskliniken, den Kliniken der Umgebung und der Öffentlichkeit ermöglichen soll.
Methoden: Es wurden den Anforderungen des TPG entsprechend Formulare für die Todesfeststellung und Einverständniserklärungen für die Hornhautspende angefertigt. Ein Brief wurde für die Angehörigen potentieller Spender verfaßt, in dem die Bitte um eine Hornhautspende in dezenter Weise nahegebracht wird, und der dem fragenden Arzt das Gespräch erleichtern soll. Außerdem wurde eine Mappe mit Fotos, die verdeutlichen, welche erkennbaren Veränderungen durch eine Hornhauttransplantation (HT) erzielbar sind, erarbeitet. Im Rahmen des KPfH erfolgt die vierteljährliche Herausgabe einer Broschüre "Hornhauttransplantation aktuell", die sich in vier Themenbereiche gliedert: allgemeine Transplantationsproblematik, spezielle Informationen zur HT, aktuelle Statistik über die Orte unserer Spender sowie die Liste, der auf eine HT wartenden Patienten und eine geographische Darstellung mit namentlicher Zuordnung der Ansprechpartner von den Teilnehmern des KPfH. Desweiteren erfolgte eine Intensivierung der persönlichen Kontaktaufnahme mit Kliniken in der Umgebung durch fachbezogene Fortbildungsvorträge.
Ergebnisse: Im Jahr der Beschlußfassung des TPG 1997 waren es 127 Spender aus 10 Kliniken, dagegen 1998 nach Inkrafttreten nur 92 Donoren aus 13 Häusern. Seit der Durchführung unseres KPfH wurden 167 Spender aus 20 medizinischen Einrichtungen 1999 und 163 Spender aus 17 medizinischen Einrichtungen im Jahr 2000 verzeichnet.
Schlußfolgerung: Durch gesetzliche Vorgaben allein ist die Spendebereitschaft nicht zu steigern. Nur durch intensive und insistierende Öffentlichkeitsarbeit, gekennzeichnet durch persönliche Kontakte und wiederholtes Erinnern an die schwierige Situation der vielen wartenden Patienten, sowie durch Optimieren der Logistik läßt sich eine allmähliche Steigerung der Spendebereitschaft erreichen.



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