Abstract 99. Jahrestagung der DOG, 29. 9. - 2. 10. 01 im ICC, Berlin

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Das KFZ-Fahrverhalten von Patienten mit Netzhautleiden. Unterschiedliche gesetzliche Anforderungen für den PKW-Führerschein in den EUMitgliedstaaten.

Emesz M., Schneider R., Hitzl W., Grabner G.

Landesklinik für Augenheilkunde und Optometrie, St.Johanns Spital, Landeskliniken Salzburg, Österreich


Anhand einer Studie der Landesaugenklinik Salzburg (eines von 4 Zentralkrankenhäusern Österreichs) wurde das KFZ-Fahrverhalten von Patienten der Netzhautambulanz, welche an diabetischer Retinopathie oder an altersbedingter Makuladegeneration litten, analysiert. Weiters wurden die Ergebnisse hinsichtlich der unterschiedlichen Richtlinien in den Führerscheingesetzen in den EU-Mitgliedstaaten verglichen.
Methode: Mittels eines detaillierten und vertraulichen Fragebogens wurden die aktuellen KFZ-Fahrgewohnheiten und die Aufklärung durch den zuweisenden Facharzt erhoben. Zugleich wurde das aktuelle Sehvermögen der Patienten bestimmt und mit den gesetzlichen Anforderungen verglichen. Die Anzahl der Studienpatienten, welche ein KFZ lenkten ohne den gesetzlichen Mindestanforderungen zu genügen, wurde auf die Gesamtbevölkerungszahl Österreichs hochgerechnet. In gleicher Art wurden die Befunde auf die unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen in den EU-Mitgliedsstaaten umgelegt und eine Hochrechnung auf die EU-Gesamtbevölkerung durchgeführt.
Ergebnisse: Von 200 Führerscheinbesitzern mit Netzhautleiden lenkten noch 70% ein KFZ, davon waren nach österreichischer Rechtslage 50% gesetzwidrig unterwegs. Folgt man der Studie, gibt es in Österreich hochgerechnet alleine 35 000 KFZ-Lenker mit diabetischer Retinopathie, die, ohne die gesetzlichen Mindestanforderungen zu erfüllen, fahren. Aufgrund der unterschiedlichen Gesetze in Europa, zeigte sich eine deutliche Abweichung bei der Anzahl gesetzwidrig fahrender Patienten. In Österreich lag das Durchschnittsalter der Fahrer mit diabetischer Retinopathie bei 66,2 Jahren, 60% dieser Patienten gaben an, bisher nicht vom behandelten Augenarzt über ihr ungenügendes Sehvermögen aufgeklärt worden zu sein.
Diskussion: Einheitliche gesetzliche Anforderungen an den Visus (und andere relevante Parameter) zum Lenken eines KFZs und - verbindlich gesetzlich vorgeschriebene - augenärztliche Untersuchungen bei Führerscheinbesitzern ab einem bestimmten Alter (in kürzer werdenden zeitlichen Abständen mit höherem Lebensjahren) sind für ein vereintes Europa zu fordern. Individuelle, altersabhängige Befristungen des Führerscheins bei systemischen Leiden mit häufiger und relevanter Augenbeteiligung sind ebenfalls zu diskutieren. Die Patienten sollten weiters verpflichtend und nachweislich durch die betreuenden Augenärzte aufgeklärt werden, ggf. mit Hilfe einheitlich vorgegebener Formulare.


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