Abstract 99. Jahrestagung der DOG, 29. 9. - 2. 10. 01 im ICC, Berlin

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Stenotische Veränderungen der Karotisarterien bei Patienten mit retinalen arteriellen Gefässverschlüssen

1,2Lerche R. C., 2Richard G.

1Universitäts-Augenklinik, Leipziger Str. 44, 39120 Magdeburg, 2Universitäts- Augenklinik, Martinistr. 52, 20246 Hamburg

Einleitung: Stenosen der Karotisgefäße werden als eine der häufigsten Ursachen für retinale arterielle Gefäßverschlüsse angesehen. Als Emboliequelle können sie zu schwerwiegenden Visusstörungen mit schlechter Prognose führen. Ziel dieser Studie war, die arteriosklerotischen und hämodynamischen Veränderungen der Karotiden mittels Ultrasschall zu evaluieren.
Patienten: An 161 Patienten wurde 2 bis 14 Tage nach dem Auftreten eines retinalen arteriellen Gefäßverschlusses eine Doppler-/Duplex- Ultraschalluntersuchung der hirnzuführenden Gefäße durchgeführt. Stenotische Veränderungen und die Plaquesmorphologie wurden mit den weiteren systemischen Gefäßrisikofaktoren korreliert. 101 Patienten (Alter 66 +/-12 Jahre) mit Zentralarterienverschluß (ZAV) und 60 Patienten (Alter 67 +/-10 Jahre) mit Arterienastverschluß wurden untersucht. Neben dem Echo-B-Bild wurde mittels Doppler-/Duplexsonographie die systolische und mittlere Flußgeschwindigkeit gemessen und mit den Schallergebnissen von 40 gesunden Personen verglichen.
Ergebnisse: Bei 70 Patienten (43,5%) mit retinalen arteriellen Gefäßverschlüssen wurden Veränderungen der Karotisarterien beobachtet. Hämodynamisch relevante Stenosen konnten bei 15 Patienten (9,3%) und Komplettverschlüsse bei 2 Patienten (1,3%) nachgewiesen werden. Eine Korrelation zwischen Untersuchungsbefund und Schwere bzw. Beginn der arteriellen Perfusionstörung konnte nicht gefunden werden.
Schlußfolgerung: Im Vergleich zum Normalkollektiv bestätigen die Ultraschalluntersuchungen die ätiologischen Beziehungen zwischen pathologischen Veränderungen der Karotisgefäße und retinalen arteriellen Gefäßverschlüssen. Es scheint eine Korrelation zwischen individuellen Gefäßrisikofaktoren und symptomatischen arteriosklerotischen Beschwerden vor dem Auftreten eines arteriellen Gefäßverschlusses nachweisbar zu sein.




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