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DNA-Fingerprint-Analyse mittels Bürstenabrasio nach homologer perforierender zentraler Limbo-Keratoplastik bei bröckliger und gittriger Hornhautdystrophie
1Spelsberg H., 1Reinhard T., 2Henke L., 3Berschick P., 1Sundmacher R., 1Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Universitäts-Augenklinik (Düsseldorf) 2Institut für Blutgruppenforschung (Köln) 3Landeskriminalamt NRW (Düsseldorf)
Hintergrund: Bei bröckliger und gittriger Hornhautdystrophie wird seit sieben Jahren die homologe perforierende zentrale Limbo-Keratoplastik (LKP) zur Rezidivvermeidung durchgeführt. Bislang konnte das Überleben mittransplantierter homologer Limbusstammzellen klinisch nur indirekt durch Ausbleiben/Entwicklung eines Dystrophie-Rezidivs abgeschätzt werden. Mithilfe der DNA-Fingerprint-Analyse von kornealen Epithelzellen sollte in dieser Studie das Überleben von Spenderepithel geprüft werden. Methode: Nach schriftlich erklärtem Einverständnis wurde bei 11 LKP-Augen von 8 Patienten mit bröckliger und bei 8 LKP-Augen von 7 Patienten mit gittriger Dystrophie eine Bürstenabrasio durchgeführt. Dabei wurden konjunktivales Epithel und korneale Epithelzellen von Spenderlimbus, Transplantatzentrum und dem Limbus gegenüber liegender Transplantatperipherie gewonnen und mitsamt der Bürste in steriler BSS bei -20°C bis zur Analyse aufbewahrt. Die Aufarbeitung der tiefgefrorenen Korneoskleralringe der Spenderhornhäute diente zur eindeutigen Spenderzuordnung. Die DNA-Fingerprint-Analyse erfolgte mittels PCR von "short tandem repeat loci" (STR loci) und Analyse der Produkte auf einem Abi Prism 310 Genetic Analyzer. Spendermaterial galt qualitativ als nachgewiesen, wenn an mindestens einem STR-System die Allele, wie sie die Spender-DNA aufweist, festgestellt werden konnten. Ergebnisse: Von 19 Abstrichen waren 7 (37%) nicht auswertbar im Gegensatz zu 12 teilweise gut (9x, 47%) und teilweise eingeschränkt (3x, 16%) bewertbaren Proben. Fünf von diesen 12 Proben (42%) enthielten eindeutig Spenderepithelzellen. Klinisch sind 4 von diesen 5 Augen bei einer mittleren Nachbeobachtungszeit von 37 Monaten rezidivfrei. Schlussfolgerungen: Die DNA-Fingerprint-Analyse erlaubt den direkten qualitativen Nachweis von Empfängerfremdem Epithel und damit einen Rückschluss auf das Überleben mittransplantierter homologer Limbusstammzellen. Die Korrelation zwischen molekulargenetischem Nachweis von Spenderzellen und Ausbleiben eines Rezidivs der Grunderkrankung zeigt, dass der Einsatz der homologen zentralen perforierenden Limbo-Keratoplastik grundsätzlich als erster Schritt zur langfristigen Rehabilitation von Patienten mit bröckliger und gittriger Hornhautdystrophie angesehen werden darf. Der derzeit noch hohe Anteil an Patienten ohne langfristiges Überleben der transplantierten Limbusstammzellen muss Anlass sein, unsere derzeitigen Bemühungen rund um die Immunprotektion und eventuell auch um eine bessere Positionierung der Stammzellen zu verstärken.
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