Programm & Abstracts                 "Innovationen in der Augenheilkunde"

Aktuelle Tagungsinformationen
   News and Updates

Anmeldung zur Tagung
   Registration
Hotelbuchung
   Hotel Registration
Grußwort
   Welcome address
Beteiligte Gesellschaften
   Societies involved
Eröffnung des Kongresses
   Opening Ceremony
Preise
   Awards
Wissenschaftliches Programm
   Scientific program
Posterpräsentationen
   Poster Presentation
Kurse
   Courses
Begleitende Veranstaltungen
   Collateral Events
Rahmenprogramm
   Social program
Jubiläumsparty
   Jubilee Party
DOG Information
   DOG Information
Allgemeine Informationen
   General Information
Autorenindex
   Index of Authors
Ausstellerliste
   Exhibitors
Sponsoren
   Sponsors
Teilnahmegebühren
   Registration fees
Impressum



DOG Homepage

Relative Kontraindikation von Latanoprost bei Iristumor mit Sekundärglaukom

Fröhlich S. J., Mueller A. J., Kampik A.,
Ludwig-Maximilians-Universität München, Klinikum Innenstadt, Augenklinik (München)

Hintergrund: Melanozytäre Tumoren der Iris sind oft gutartig und bedürfen lediglich der Verlaufskontrolle. Dokumentiertes Größenwachstum des Tumors, zunehmende Pigmentierung und Sekundärglaukom können jedoch mögliche Zeichen für eine maligne Entartung sein.
Patient: Wir berichten über einen 34-jährigen Patienten, bei dem seit seiner Kindheit am rechten Auge eine über 2 Stunden reichende umschriebene Hyperpigmentierung der Iris mit geringer Prominenz bekannt war. Der steigende intraokulare Druck war an diesem Auge seit einigen Jahren vom niedergelassenen Augenarzt mit Timolol und Dipivefrin, später mit Latanoprost eingestellt.
Verlauf: Vor 4 Jahren stellte sich der Patient erstmals mit einem Druckanstieg am betroffenen Auge auf 28-30 mm Hg bei uns vor. Es war zu einer deutlichen Heterochromie und einer nodulär-prominenten Oberfläche des Iristumors gekommen. Der Kammerwinkel war in der nasalen Hälfte verlegt und zirkulär verstärkt pigmentiert. Das Ziliarkörperband war frei, der standardisierte Ultraschall ergab eine maximale Dicke des Tumors von 1,2 mm. In den letzten 4 Jahren war es zu keiner weiteren Größenzunahme gekommen, lediglich die Heterochromie nahm bei grenzwertigem Augendruck weiter zu. Eine exzisionale Biopsie des prominenten Anteiles wurde vom Patienten abgelehnt.
Schlussfolgerungen: Der melanozytäre Iristumor des vorgestellten Patienten zeigt auf der einen Seite zunehmende Malignitätszeichen in Form von progredienter Heterochromie und Sekundärglaukom. Auf der anderen Seite kann differentialdiagnostisch die Anwendung von Latanoprost zur zunehmenden Pigmentierung geführt haben. Die fehlende Größenzunahme spricht eher gegen eine maligne Entartung. Generell sollte jedoch bei bestehenden kontrollbedürftigen Irisnävi bzw. Iristumoren die Anwendung von Latanoprost vermieden werden, um eine Pigmentierungsänderung als mögliches Malignitätszeichen nicht zu kaschieren.

Zurück/Back