Programm & Abstracts                 "Innovationen in der Augenheilkunde"

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Graft-versus-host-Erkrankung - Behandlungsstrategie schwerer Benetzungsstörungen nach hämatopoetischer Stammzelltransplantation

Mittelviefhaus H.,
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Augenklinik (Freiburg)

Die Fortschritte der Stammzellforschung haben die Behandlung maligner hämatologischer Erkrankungen wesentlich beeinflußt und den Augenarzt mit neuen Krankheitsbildern konfrontiert, welche die Lebensqualität der betroffenen Patienten erheblich beeinträchtigen. Die Graft-versus-host-Erkrankung der Patienten führt zu außerordentlich schweren Benetzungsstörungen. Neu entwickelte Konzepte für deren Therapie sind auch für die Behandlung anderer, sehr viel häufigerer Autoimmunerkrankungen lehrreich und deshalb von besonderem Interesse. Die Diagnose der Graft-versus-host-Erkrankung gegen die Augenoberfläche wird anhand des charakteristischen Blinkverhaltens, der Chemose und der typischen subtarsalen Bindehautnarben gestellt. Fluoreszein-, Bengalrosa- und Schirmer-Test sind ebenso von Bedeutung wie die immunhistologische Untersuchung von Gewebebiopsien. Für eine optimale Behandlung ist die Abgrenzung eines durch die Graft-versus-host-Erkrankung verursachten Mukusmangelsyndroms von einem Sjögrensyndrom hilfreich. Die stadiengerechte Therapie erfolgt durch (I) Intensivierung der Benetzung, Tränenpunktokklusion und hochpolymere Hyaluronsäurepräparate, (II) bei histologisch nachgewiesener Graft-versus-host-Reaktion durch schrittweise lokale Immunmodulation mit Steroiden und/oder Cyclosporin und (III) bei Zeichen einer Generalisierung der Graft-versus-host-Erkrankung durch eine Intensivierung der systemischen Immunsupression indem die Behandlung verlängert, die Dosis erhöht oder zusätzliche Immunsupressiva gegeben werden. Bei rechtzeitiger Diagnose und stadiengerechter Behandlung können die Nebenwirkungen einer systemischen Therapie minimiert, schwere Hornhautkomplikationen vermieden sowie die Lebensqualität der Patienten wesentlich gebessert und ihre berufliche Wiedereingliederung gefördert werden.

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