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| Programm | "Degeneration und Regeneration– Grundlagen, Diagnostik und Therapie" |
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Abstract
Fahreignungsbegutachtung im Straßen-, Bahn-, Flug- und Schiffsverkehr Lachenmayr B.
Im Rahmen der Fahreignungsbegutachtung im Straßenverkehr muß der Augenarzt in seiner praktischen Tätigkeit regelmäßig kompetent Stellung beziehen hinsichtlich der Eignung oder Nichteignung eines Führerscheininhabers oder -bewerbers. Hierfür stehen neben den gesetzlichen Regelungen die Empfehlungsschriften von DOG und BVA zur Verfügung. Nicht so häufig, aber genauso kompetent muß der Augenarzt Stellungnahme beziehen im Rahmen der Begutachtung der übrigen Verkehrsbereiche, also im Bahn-, Flug- und Schiffsverkehr. Das diesjährige Symposium der DOG hat diese Bereiche als Schwerpunktthema gewählt. Sinngemäß können eine Reihe von Gedanken und Richtlinien aus dem Bereich des Straßenverkehrs auf diese Bereiche übertragen werden. Allerdings muß der Augenarzt die im einzelnen gültigen Gesetze, Vorschriften und Richtlinien kennen und beachten. Wichtig ist zudem eine grundlegende Kenntnis der visuellen Anforderungen der einzelnen Berufsgruppen: Der Augenarzt muß wissen, welche Sehfunktionen im Einzelfall besonders wichtig sind und besonders kritisch bewertet werden müssen. So ist zum Beispiel im Schiffsverkehr das Farbensehen von einer wesentlich wichtigeren Bedeutung als im Straßenverkehr, auch das Dämmerungssehvermögen ist für den Schiffsverkehr von großer Bedeutung. Eine ergänzende Hilfestellung liefern die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften im Rahmen der G25, die im Einzelfall mit herangezogen werden können. |
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