Forschungsförderung von DOG und BVA für innovative Projekte zur Steuerung der Meibomdrüse gestiftet von der Firma Optima Pharmazeutische GmbH von bereits geförderten Forschungsprojekten
Sponsor
optima Pharmazeutische GmbH, Moosburg
Bezeichnung
Forschungsförderung für innovative wissenschaftliche Projekte zur Steuerung der Meibomdrüse
Zweck
Finanzierung von Forschungsvorhaben, die die augenärztliche Forschungstätigkeit in diesem Bereich fördert
Dotierung
Es wird 1 Forschungsförderung à 10.000 Euro ausgeschrieben.
Verleihung
Die Forschungsförderung wird anlässlich der Jahrestagung der DOG vergeben. Die Verleihung erfolgt durch den Präsidenten der DOG und den 1. Vorsitzenden des BVA. Die Laudatio wird jeweils durch ein Mitglied der Jury verfasst.
Ausschreibung
Öffentlich, durch entsprechende Mitteilungen auf der Homepage der DOG und des BVA.
Jury
Die Jury setzt sich zusammen aus dem wissenschaftlichen Vorstandsmitglied des BVA sowie dem Sprecher der Sektion DOG-ophthalmoplastische und rekonstruktive Chirurgie als ständige Mitglieder. Zwei weitere Jurymitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren durch die Vorstände von BVA und DOG gewählt. Eine Wiederwahl ist einmalig möglich.
Bewerbung
Bewerber/innen sollten ein Studium der Medizin absolviert haben.
Die Anträge sind zu stellen nach den Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Die Begutachtung erfolgt durch Fachgremien der DOG.
Die Bewerbungen sind in vierfacher Ausfertigung einzureichen bei der
Geschäftsstelle der DOG
Platenstr. 1
80336 München
Aus der Bewerbung soll hervorgehen:
- Stellungnahme eines Hochschullehrers zur Person und zum wissenschaftlichen Vorhaben
- Zusage der Einrichtung, an der das Forschungsvorhaben durchgeführt werden soll.
- Beschreibung des Forschungsvorhabens (bei Studien z. B. Kurzfassung des Studienprotokolls mit Studiendesign, Patientengut, Fallzahlplanung)
- Zusammenfassung bereits vorliegender Ergebnisse bzw. Veröffentlichungen zu diesem Thema
- Zeitplan
- Aufstellung und Beschreibung von bereits erhaltenen Förderungen
- Lebensläufe der Antragsteller mit Publikationsverzeichnis
Jede/r Antragsteller/in kann nur eine Bewerbung pro Jahr einreichen. Aus der gleichen Klinik/Praxis/Forschungsgruppe können jedoch mehrere Bewerbungen eingereicht werden.
Abgabefrist
Spätester Abgabetermin für Anträge ist der 1. Februar.
Berichtspflicht
Die geförderten Wissenschaftler verpflichten sich, über Fortgang und Ergebnisse ihrer Forschungsarbeit regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich, ausführlich schriftlich zu berichten. Diese Berichte sind unaufgefordert bei der Geschäftsstelle der DOG, zu Händen des Schriftführers einzureichen. Der Schriftführer kann außerdem anordnen, dass die Leiter geförderter Projekte auf einer Sitzung bei der wissenschaftlichen Tagung der DOG den interessierten Mitgliedern der DOG über Fortgang und Ergebnisse der Forschungsarbeiten berichten.
Turnus
Es ist vorgesehen, die Forschungsförderung jedes Jahr neu auszuschreiben.


