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Forschungsförderung


Forschungsförderung der Deutschen Ophthalmologische Gesellschaft für innovative wissenschaftliche Projekte in der Augenheilkunde *
(Grundlagenforschung, klinische Forschung und klinische Studien) - Für das Jahr 2009 schreibt die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft 2 Forschungsförderungen à 20.000 Euro aus. Gefördert werden innovative wissenschaftliche Projekte in der Augenheilkunde, sowohl auf dem Gebiet der Grundlagenforschung, der klinischen Forschung als auch klinische Studien. Anträge sind in 5-facher Ausfertigung bis 4. Mai 2009 zu richten an den Schriftführer der DOG,
Platenstr. 1, 80336 München.

Forschungsförderung Lider und Meibom der Firma Optima Pharmazeutische GmbH
Für das Jahr 2009 schreibt die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft eine Forschungsförderung à 10.000 Euro aus. Gefördert wird ein innovatives wissenschaftliches Projekt im Bereich Lider und Meibom. Anträge sind in 5-facher Ausfertigung bis 4. Mai 2009 zu richten an den Schriftführer der DOG, Platenstr. 1, 80336 München.


Forschungsförderung Tropenophthalmologie *
Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft fördert im Jahr 2009 ein Forschungsvorhaben im Bereich Tropenophthalmologie mit maximal Euro 5.000. Anträge sind in 4-facher Ausfertigung bis 4. Mai 2009 zu richten an den Schriftführer der DOG, Platenstr. 1, 80336 München.


Projektbezogene Forschungsförderung der DOG für Augenärzte aus den MOE Staaten, Asien, Afrika und Lateinamerika
Die DOG fördert Studienvorhaben von Augenärzten aus den Staaten Mittel- und Osteuropas oder der Dritten Welt, die in Deutschland ein konkretes Studienvorhaben realisieren wollen. Die Projektbezogene Forschungsförderung wird im Jahr 2009 nicht vergeben.


Themenbezogene Forschungsförderung der Deutschen Ophthalmologische Gesellschaft für innovative wissenschaftliche Projekte in der Augenheilkunde *
Für das Jahr 2009 schreibt die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft. Es wird eine Forschungsförderung à 20.000 Euro ausgeschrieben. Gefördert werden in diesem Jahr Projekte zu Pathomechanismen und Therapie der retinalen Ischämie. Anträge sind in 5-facher Ausfertigung bis 4. Mai 2009 zu richten an den Schriftführer der DOG, Platenstr. 1, 80336 München.


Zusatzförderung von bereits geförderten Forschungsprojekten *
Für das Jahr 2008 fördert die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft Forschungsvorhaben, die bereits von dritter Seite, aber nicht vollumfänglich, gefördert werden. Es werden Mittel bis zu einer Höhe von 20.000 Euro bereit gestellt. Die Höhe der Förderung wird für jeden Einzelfall individuell festgelegt und richtet sich nach Bedarf, Aktualität und Bedeutung für die Ophthalmologie. Anträge sind in 5-facher Ausfertigung bis 4. Mai 2009 zu richten an den Schriftführer der DOG,
Platenstr. 1, 80336 München.


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Forschungsförderung für innovative wissenschaftliche Projekte in der Augenheilkunde

Stifterin: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft, Heidelberg

Bezeichnung: Forschungsförderung für innovative wissenschaftliche Projekte in der Augenheilkunde

Zweck: Finanzierung von Forschungsvorhaben in der Grundlagenforschung, klinischen Forschung und klinischen Studien. Die Förderung ist ausschließlich als projektbezogene Sachleistung vorgesehen.

Dotierung: Es werden 2 Forschungsförderungen à 20.000 Euro ausgeschrieben.

Auszahlung: Die Dotierung wird in zwei Teilzahlungen zu je 10.000 Euro ausgezahlt. Die erste Teilzahlung erfolgt unmittelbar nach der Erteilung der Forschungsförderung. Die zweite Teilzahlung erfolgt nach Prüfung und Genehmigung des ersten Projektberichts. Sie kann nur ausgezahlt werden, wenn aus dem Bericht ersichtlich wird, dass die dokumentierten Projektziele mit den zur Verfügung gestellten Mitteln verfolgt wurden. Details zu der Berichtspflicht siehe unten.

Ausschreibung: Öffentlich, durch entsprechende Mitteilungen auf der Homepage der DOG.

Bewerbung: Bewerber/innen sollten ein Studium der Medizin absolviert haben. Die Anträge sind zu stellen nach den Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Die Begutachtung erfolgt durch Fachgremien der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft.
Die Bewerbungen sind in fünffacher Ausfertigung einzureichen bei der
Geschäftsstelle der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft
Platenstr. 1
80336 München.

Aus der Bewerbung soll hervorgehen:
- Stellungnahme eines Hochschullehrers zur Person und zum wissenschaftlichen Vorhaben
- Zusage der Einrichtung, an der das Forschungsvorhaben durchgeführt werden soll.
- Beschreibung des Forschungsvorhabens (bei Studien z. B. Kurzfassung des Studienprotokolls mit Studiendesign, Patientengut, Fallzahlplanung)
- eine Zusammenfassung bereits vorliegender Ergebnisse bzw. Veröffentlichungen zu diesem Thema
- Zeitplan
- Aufstellung und Beschreibung von bereits erhaltenen Förderungen
- Lebensläufe der Antragsteller mit Publikationsverzeichnis

Jede/r Antragsteller/in kann nur eine Bewerbung pro Jahr einreichen. Aus der gleichen Klinik/Praxis/Forschungsgruppe können jedoch mehrere Bewerbungen eingereicht werden.

Abgabefrist: Spätester Abgabetermin für Anträge ist der 4. Mai.

Verleihung: Die Forschungsförderung wird anlässlich des DOG-Kongresses vergeben. Die Verleihung erfolgt durch den Präsidenten der DOG. Die Laudatio wird jeweils durch ein Mitglied der Jury verfasst.

Förderungszeitraum: Die Förderung wird in der Regel für Projekte mit einer Laufzeit von zwei Jahren gewährt.

Berichtspflicht: Die geförderten Wissenschaftler verpflichten sich, über Fortgang und Ergebnisse ihrer Forschungsarbeit regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich, ausführlich schriftlich zu berichten. Diese Berichte sind unaufgefordert bei der Geschäftsstelle der DOG, zu Händen des Schriftführers einzureichen. Der Schriftführer kann außerdem anordnen, dass die Leiter geförderter Projekte auf einer Sitzung bei der wissenschaftlichen Tagung der DOG den interessierten Mitgliedern der DOG über Fortgang und Ergebnisse der Forschungsarbeiten berichten.

Turnus: Es ist vorgesehen, die Forschungsförderung jedes Jahr neu auszuschreiben. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausschreibung der Forschungsförderung nur dann vorzunehmen, wenn die allgemeinen finanziellen Planungen der Gesellschaft dies ermöglichen.

 
         
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Forschungsförderung Lider und Meibom der Firma Optima Pharmazeutische GmbH von bereits geförderten Forschungsprojekten

Sponsor: optima Pharmazeutische GmbH, Moosburg

Bezeichnung: Forschungsförderung für innovative wissenschaftliche Projekte im Bereich Lider und Meibom

Zweck: Finanzierung von Forschungsvorhaben, die die augenärztliche Forschungstätigkeit in diesem Bereich fördert

Dotierung: Es wird 1 Forschungsförderung à 10.000 Euro ausgeschrieben.

Verleihung: Die Forschungsförderung wird anlässlich der Jahrestagung der DOG vergeben. Die Verleihung erfolgt durch den Präsidenten der DOG und den 1. Vorsitzenden des BVA. Die Laudatio wird jeweils durch ein Mitglied der Jury verfasst.

Ausschreibung: Öffentlich, durch entsprechende Mitteilungen auf der Homepage der DOG und des BVA.

Jury: Die Jury setzt sich zusammen aus dem wissenschaftlichen Vorstandsmitglied des BVA sowie dem Sprecher der Sektion DOG-ophthalmoplastische und rekonstruktive Chirurgie als ständige Mitglieder. Zwei weitere Jurymitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren durch die Vorstände von BVA und DOG gewählt. Eine Wiederwahl ist einmalig möglich.
Bewerbung: Bewerber/innen sollten ein Studium der Medizin absolviert haben.
Die Anträge sind zu stellen nach den Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Die Begutachtung erfolgt durch Fachgremien der DOG.

Die Bewerbungen sind in vierfacher Ausfertigung einzureichen bei der
Geschäftsstelle der DOG
Platenstr. 1
80336 München

Aus der Bewerbung soll hervorgehen:
- Stellungnahme eines Hochschullehrers zur Person und zum wissenschaftlichen Vorhaben
- Zusage der Einrichtung, an der das Forschungsvorhaben durchgeführt werden soll.
- Beschreibung des Forschungsvorhabens (bei Studien z. B. Kurzfassung des Studienprotokolls mit Studiendesign, Patientengut, Fallzahlplanung)
- Zusammenfassung bereits vorliegender Ergebnisse bzw. Veröffentlichungen zu diesem Thema
- Zeitplan
- Aufstellung und Beschreibung von bereits erhaltenen Förderungen
- Lebensläufe der Antragsteller mit Publikationsverzeichnis

Jede/r Antragsteller/in kann nur eine Bewerbung pro Jahr einreichen. Aus der gleichen
Klinik/Praxis/Forschungsgruppe können jedoch mehrere Bewerbungen eingereicht werden.

Abgabefrist: Spätester Abgabetermin für Anträge ist der 1. Mai.

Berichtspflicht: Die geförderten Wissenschaftler verpflichten sich, über Fortgang und Ergebnisse ihrer Forschungsarbeit regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich, ausführlich schriftlich zu berichten. Diese Berichte sind unaufgefordert bei der Geschäftsstelle der DOG, zu Händen des Schriftführers einzureichen. Der Schriftführer kann außerdem anordnen, dass die Leiter geförderter Projekte auf einer Sitzung bei der wissenschaftlichen Tagung der DOG den interessierten Mitgliedern der DOG über Fortgang und Ergebnisse der Forschungsarbeiten berichten.

Turnus: Es ist vorgesehen, die Forschungsförderung jedes Jahr neu auszuschreiben.

 
         
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Forschungsförderung Tropenophthalmologie

Stifterin: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft, weitere Stifter variieren

Bezeichnung: Forschungsförderung Tropenophthalmologie

Zweck: Finanzierung von innovativen wissenschaftlichen Projekten auf dem Gebiet der Tropenophthalmologie, bevorzugt in einem Land der 3. Welt, gemeinsam mit lokalem Partner

Dotierung: 5.000 Euro maximal

Ausschreibung: Öffentlich, durch entsprechende Mitteilungen auf der Homepage der DOG.

Bewerbung: Bewerber/innen sollten ein Studium der Medizin absolviert haben.
Die Anträge sind zu stellen nach den Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Die Begutachtung erfolgt durch Fachgremien der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft.

Die Bewerbungen sind in vierfacher Ausfertigung einzureichen an
Geschäftsstelle der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft
Platenstr. 1
80336 München.

Aus der Bewerbung soll hervorgehen:
- Zusage der Einrichtung, an der das Forschungsvorhaben durchgeführt werden soll.
- Beschreibung des Forschungsvorhabens (bei Studien z. B. Kurzfassung des Studienprotokolls mit Studiendesign, Patientengut, Fallzahlplanung), Genehmigung durch Ethik-Komission falls notwendig
- eine Zusammenfassung bereits vorliegender Ergebnisse bzw. Veröffentlichungen zu diesem Thema
- Zeitplan
- Aufstellung und Beschreibung von bereits erhaltenen Förderungen
- Lebensläufe der Antragsteller mit Publikationsverzeichnis

Jede/r Antragsteller/in kann nur eine Bewerbung pro Jahr einreichen. Aus der gleichen Klinik/Praxis/Forschungsgruppe können jedoch mehrere Bewerbungen eingereicht werden.

Abgabefrist:
Spätester Abgabetermin für Anträge ist der 4. Mai.

Verleihung: Die Forschungsförderung wird anlässlich des DOG-Kongresses vergeben. Die Verleihung erfolgt durch den Präsidenten der DOG. Die Laudatio wird jeweils durch ein Mitglied der Jury verfasst.

Förderungszeitraum: Die Förderung wird in der Regel für Projekte mit einer Laufzeit von zwei Jahren gewährt.

Berichtspflicht: Die geförderten Wissenschaftler verpflichten sich, über Fortgang und Ergebnisse ihrer Forschungsarbeit regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich, ausführlich schriftlich zu berichten. Diese Berichte sind unaufgefordert bei der Geschäftsstelle der DOG, zu Händen des Schriftführers einzureichen. Der Schriftführer kann außerdem anordnen, dass die Leiter geförderter Projekte auf einer Sitzung auf dem DOG-Kongress den interessierten Mitgliedern der DOG über Fortgang und Ergebnisse der Forschungsarbeiten berichten.

Turnus: Es ist vorgesehen, die Forschungsförderung jedes Jahr neu auszuschreiben. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausschreibung der Forschungsförderung nur dann vorzunehmen, wenn die allgemeinen finanziellen Planungen der Gesellschaft dies ermöglichen.

 
         
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Projektbezogene Forschungsförderung der DOG für Augenärzte aus den MOE Staaten, Asien, Afrika und Lateinamerika

Stifterin: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft, Heidelberg

Bezeichnung: Projektbezogene Forschungsförderung für Augenärzte aus den MOE Staaten,
Asien, Afrika und Lateinamerika

Zweck: Finanzierung von Studienvorhaben für Augenärzte aus den Mittel- und Osteuropas oder der Dritten Welt, die in Deutschland ein konkretes Studienvorhaben realisieren wollen.

Dotierung: Es wird eine Forschungsförderung à 20.000 Euro ausgeschrieben.

Auszahlung: Die Dotierung wird in zwei Teilzahlungen zu je 10.000 Euro ausgezahlt. Die erste
Teilzahlung erfolgt unmittelbar nach der Erteilung der Forschungsförderung. Die zweite Teilzahlung erfolgt nach Prüfung und Genehmigung des ersten Projektberichts. Sie kann nur ausgezahlt werden, wenn aus dem Bericht ersichtlich wird, dass die dokumentierten Projektziele mit den zur Verfügung gestellten Mitteln verfolgt wurden. Details zu der Berichtspflicht siehe unten.

Ausschreibung: Öffentlich, durch entsprechende Mitteilungen auf der Homepage der DOG.

Bewerbung: Bewerber/innen sollten ein Studium der Medizin absolviert haben. Die Anträge sind zu stellen nach den Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Die Begutachtung erfolgt durch Fachgremien der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft.

Die Bewerbungen sind in fünffacher Ausfertigung einzureichen bei der
Geschäftsstelle der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft
c/o Univ.-Augenklinik
Platenstr. 1
80336 München

Aus der Bewerbung soll hervorgehen:
- Zusage der Einrichtung, an der das Forschungsvorhaben durchgeführt werden soll.
- die Fragestellung des Forschungsvorhabens
- Beschreibung des Forschungsvorhabens (bei Studien z. B. Kurzfassung des Studienprotokolls mit Studiendesign, Patientengut, Fallzahlplanung)
- eine Zusammenfassung bereits vorliegender Ergebnisse bzw. Veröffentlichungen zu diesem Thema
- Zeitplan
- Aufstellung und Beschreibung von bereits erhaltenen Förderungen
- Lebensläufe der Antragsteller mit Publikationsverzeichnis

Jede/r Antragsteller/in kann nur eine Bewerbung pro Jahr einreichen. Aus der gleichen Klinik/Praxis/Forschungsgruppe können jedoch mehrere Bewerbungen eingereicht werden.

Abgabefrist: Keine Vergabe im Jahr 2009.

Verleihung: Die projektbezogene Forschungsförderung wird anlässlich des DOG-Kongresses vergeben. Die Verleihung erfolgt durch den Präsidenten der DOG. Die Laudatio wird jeweils durch ein Mitglied der Jury verfasst.

Förderungszeitraum: Die Förderung wird in der Regel für Projekte mit einer Laufzeit von zwei Jahren gewährt.

Berichtspflicht: Die geförderten Wissenschaftler verpflichten sich, über Fortgang und Ergebnisse
ihrer Forschungsarbeit regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich, ausführlich schriftlich zu berichten. Diese Berichte sind unaufgefordert bei der Geschäftsstelle der DOG, zu Händen des Schriftführers einzureichen. Der Schriftführer kann außerdem anordnen, dass die Leiter geförderter Projekte auf einer Sitzung bei der wissenschaftlichen Tagung der DOG den interessierten
Mitgliedern der DOG über Fortgang und Ergebnisse der Forschungsarbeiten berichten.

Turnus: Es ist vorgesehen, die projektbezogene Forschungsförderung jedes Jahr neu auszuschreiben. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausschreibung der Zusatzförderung von der Finanzlage abhängig zu machen.

 
         
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Themenbezogene Forschungsförderung für innovative wissenschaftliche Projekte in der Augenheilkunde

Stifterin: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft, Heidelberg

Bezeichnung: Zweckgebundene Forschungsförderung für innovative wissenschaftliche Projekte in der Augenheilkunde

Zweck: Finanzierung von Forschungsvorhaben, deren thematische Ausrichtung jeweils vom DOG-Präsidenten bestimmt wird.

Dotierung: Es wird 1 Forschungsförderung à 20.000 Euro ausgeschrieben.

Auszahlung: Die Dotierung wird in zwei Teilzahlungen zu je 10.000 Euro ausgezahlt. Die erste Teilzahlung erfolgt unmittelbar nach der Erteilung der Forschungsförderung. Die zweite Teilzahlung erfolgt nach Prüfung und Genehmigung des ersten Projektberichts. Sie kann nur ausgezahlt werden, wenn aus dem Bericht ersichtlich wird, dass die dokumentierten Projektziele mit den zur Verfügung gestellten Mitteln verfolgt wurden. Details zu der Berichtspflicht siehe unten.

Ausschreibung: Öffentlich, durch entsprechende Mitteilungen auf der Homepage der DOG.

Bewerbung: Bewerber/innen sollten ein Studium der Medizin absolviert haben.
Die Anträge sind zu stellen nach den Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Die Begutachtung erfolgt durch Fachgremien der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft.

Die Bewerbungen sind in fünffacher Ausfertigung einzureichen bei der
Geschäftsstelle der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft,
Platenstr. 1
80336 München

Aus der Bewerbung soll hervorgehen:
- Stellungnahme eines Hochschullehrers zur Person und zum wissenschaftlichen Vorhaben
- Zusage der Einrichtung, an der das Forschungsvorhaben durchgeführt werden soll.
- Beschreibung des Forschungsvorhabens (bei Studien z. B. Kurzfassung des Studienprotokolls mit Studiendesign, Patientengut, Fallzahlplanung)
- eine Zusammenfassung bereits vorliegender Ergebnisse bzw. Veröffentlichungen zu diesem Thema
- Zeitplan
- Aufstellung und Beschreibung von bereits erhaltenen Förderungen
- Lebensläufe der Antragsteller mit Publikationsverzeichnis

Jede/r Antragsteller/in kann nur eine Bewerbung pro Jahr einreichen. Aus der gleichen Klinik/Praxis/Forschungsgruppe können jedoch mehrere Bewerbungen eingereicht werden.

Abgabefrist: Spätester Abgabetermin für Anträge ist der 4. Mai.

Verleihung: Die Forschungsförderung wird anlässlich des DOG-Kongresses der DOG vergeben. Die Verleihung erfolgt durch den Präsidenten der DOG. Die Laudatio wird jeweils durch ein Mitglied der Jury verfasst.

Förderungszeitraum: Die Förderung wird in der Regel für Projekte mit einer Laufzeit von zwei Jahren gewährt.

Berichtspflicht: Die geförderten Wissenschaftler verpflichten sich, über Fortgang und Ergebnisse ihrer Forschungsarbeit regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich, ausführlich schriftlich zu berichten. Diese Berichte sind unaufgefordert bei der Geschäftsstelle der DOG, zu Händen des Schriftführers einzureichen. Der Schriftführer kann außerdem anordnen, dass die Leiter geförderter Projekte auf einer Sitzung bei des wissenschaftlichen DOG-Kongresses den interessierten Mitgliedern der DOG über Fortgang und Ergebnisse der Forschungsarbeiten berichten.

Turnus: Es ist vorgesehen, die Forschungsförderung jedes Jahr neu auszuschreiben. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausschreibung der Forschungsförderung nur dann vorzunehmen, wenn die allgemeinen finanziellen Planungen der Gesellschaft dies ermöglichen.

 
         
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Zusatzförderung von bereits geförderten Forschungsprojekten

Stifterin: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft, Heidelberg

Bezeichnung: Zusatzförderung von bereits geförderten Forschungsprojekten

Zweck: Flankierende Unterstützung von Forschungsvorhaben, die bereits von dritter Seite, aber nicht vollumfänglich, gefördert werden.

Dotierung: Es werden Mittel bis zu einer Höhe von 20.000 Euro p.a. bereit gestellt. Die Höhe der Förderung wird für jeden Einzelfall individuell festgelegt und richtet sich nach Bedarf, Aktualität und Bedeutung für die Ophthalmologie.

Auszahlung: Die Dotierung wird in zwei Teilzahlungen ausgezahlt. Die erste Teilzahlung erfolgt unmittelbar nach der Erteilung der Forschungsförderung. Die zweite Teilzahlung erfolgt nach Prüfung und Genehmigung des ersten Projektberichts. Sie kann nur ausgezahlt werden, wenn aus dem Bericht ersichtlich wird, dass die dokumentierten Projektziele mit den zur Verfügung gestellten Mitteln verfolgt wurden. Details zu der Berichtspflicht siehe unten.

Ausschreibung: Öffentlich, durch entsprechende Mitteilungen auf der Homepage der DOG.

Bewerbung: Bewerber/innen sollten ein Studium der Medizin absolviert haben.
Die Anträge sind zu stellen nach den Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Die Begutachtung erfolgt durch Fachgremien der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft.

Die Bewerbungen sind in fünffacher Ausfertigung einzureichen bei der
Geschäftsstelle der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft
Platenstr. 1
80336 München.

Aus der Bewerbung soll hervorgehen:
- Stellungnahme eines Hochschullehrers zur Person und zum wissenschaftlichen Vorhaben
- Zusage der Einrichtung, an der das Forschungsvorhaben durchgeführt werden soll.
- Beschreibung des Forschungsvorhabens (bei Studien z. B. Kurzfassung des Studienprotokolls mit Studiendesign, Patientengut, Fallzahlplanung)
- eine Zusammenfassung bereits vorliegender Ergebnisse bzw. Veröffentlichungen zu diesem Thema
- Zeitplan
- Aufstellung und Beschreibung von bereits erhaltenen Förderungen
- Lebensläufe der Antragsteller mit Publikationsverzeichnis

Jede/r Antragsteller/in kann nur eine Bewerbung pro Jahr einreichen. Aus der gleichen Klinik/Praxis/Forschungsgruppe können jedoch mehrere Bewerbungen eingereicht werden.

Abgabefrist: Spätester Abgabetermin für Anträge ist der 4. Mai.

Verleihung: Die Zusatzförderung wird anlässlich des DOG-Kongresses vergeben. Die Verleihung erfolgt durch den Präsidenten der DOG. Die Laudatio wird jeweils durch ein Mitglied der Jury verfasst.

Förderungszeitraum: Die Förderung wird in der Regel für Projekte mit einer Laufzeit von zwei Jahren gewährt.

Berichtspflicht:Die geförderten Wissenschaftler verpflichten sich, über Fortgang und Ergebnisse ihrer Forschungsarbeit regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich, ausführlich schriftlich zu berichten. Diese Berichte sind unaufgefordert bei der Geschäftsstelle der DOG, zu Händen des Schriftführers einzureichen. Der Schriftführer kann außerdem anordnen, dass die Leiter geförderter Projekte auf einer Sitzung bei der wissenschaftlichen Tagung der DOG den interessierten Mitgliedern der DOG über Fortgang und Ergebnisse der Forschungsarbeiten berichten.

Turnus: Es ist vorgesehen, die Forschungsförderung jedes Jahr neu auszuschreiben. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausschreibung der Forschungsförderung nur dann vorzunehmen, wenn die allgemeinen finanziellen Planungen der Gesellschaft dies ermöglichen.