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Forschungsförderung

Forschungsförderung der Deutschen Ophthalmologische Gesellschaft für innovative wissenschaftliche Projekte in der Augenheilkunde *
(Grundlagenforschung, klinische Forschung und klinische Studien) - Für das Jahr 2008 schreibt die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft 2 Forschungsförderungen à 25.000 Euro aus. Gefördert werden innovative wissenschaftliche Projekte in der Augenheilkunde, sowohl auf dem Gebiet der Grundlagenforschung, der klinischen Forschung als auch klinische Studien. Anträge sind in 5-facher Ausfertigung bis 5. Mai 2008 zu richten an den Schriftführer der DOG,
Platenstr. 1,
80336 München.

Forschungsförderung der DOG
für innovative Arbeiten auf dem Gebiet der medikamentösen Glaukombehandlung
Ausgeschrieben durch die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V., gestiftet von der Firma Pfizer GmbH, Karlsruhe; Dotation: € 6.000 zur zweckgebundenen Forschungsförderung für innovative Vorhaben auf dem Gebiet der medikamentösen Glaukombehandlung. Bewerbungen in 5-facher Ausfertigung bis 1. Mai 2007 an den Schriftführer der DOG,
Platenstr. 1,
80336 München.

Forschungsförderung Tropenophthalmologie *
Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft fördert im Jahr 2008 ein Forschungsvorhaben im Bereich Tropenophthalmologie mit maximal Euro 5.000. Anträge sind in 4-facher Ausfertigung bis 5. Mai 2008 zu richten an den Schriftführer der DOG, Platenstr. 1,
80336 München.

Projektbezogene Forschungsförderung der DOG für Augenärzte aus den MOE Staaten, Asien, Afrika und Lateinamerika *
Für das Jahr 2008 fördert die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft Studienvorhaben durchgeführt von Augenärzten aus den Staaten Mittel- und Osteuropas oder der Dritten Welt, die in Deutschland ein konkretes Studienvorhaben realisieren wollen. Es wird eine Forschungsförderungen à 25.000 Euro ausgeschrieben. Anträge sind in 5-facher Ausfertigung bis 5. Mai 2008 zu richten an den Schriftführer der DOG, Platenstr. 1,
80336 München.

Themenbezogene Forschungsförderung der Deutschen Ophthalmologische Gesellschaft für innovative wissenschaftliche Projekte in der Augenheilkunde *
Für das Jahr 2008 schreibt die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft. Es wird eine Forschungsförderung à 25.000 Euro ausgeschrieben. Gefördert werden in diesem Jahr Projekte zu Pathomechanismen, Diagnostik oder Therapie der Altersabhängigen Makuladegeneration.
Anträge sind in 5-facher Ausfertigung bis 5. Mai 2008 zu richten an den Schriftführer der DOG, Platenstr. 1,
80336 München.

Zusatzförderung von bereits geförderten Forschungsprojekten *
Für das Jahr 2008 fördert die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft Forschungsvorhaben, die bereits von dritter Seite, aber nicht vollumfänglich, gefördert werden. Es werden Mittel bis zu einer Höhe von 25.000 Euro bereit gestellt. Die Höhe der Förderung wird für jeden Einzelfall individuell festgelegt und richtet sich nach Bedarf, Aktualität und Bedeutung für die Ophthalmologie. Anträge sind in 5-facher Ausfertigung bis 5. Mai 2008 zu richten an den Schriftführer der DOG,
Platenstr. 1,
80336 München.
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Forschungsförderung für innovative wissenschaftliche Projekte in der Augenheilkunde
Stifterin:
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft, Heidelberg
Bezeichnung:
Forschungsförderung für innovative wissenschaftliche Projekte in der Augenheilkunde
Zweck:
Finanzierung von Forschungsvorhaben in der Grundlagenforschung, klinischen Forschung und klinischen Studien. Die Förderung ist ausschließlich als projektbezogene Sachleistung vorgesehen.
Dotierung:
Es werden 2 Forschungsförderungen à 25.000 Euro ausgeschrieben.
Auszahlung:
Die Dotierung wird in zwei Teilzahlungen zu je 12.500 Euro ausgezahlt. Die erste Teilzahlung erfolgt unmittelbar nach der Erteilung der Forschungsförderung. Die zweite Teilzahlung erfolgt nach Prüfung und Genehmigung des ersten Projektberichts. Sie kann nur ausgezahlt werden, wenn aus dem Bericht ersichtlich wird, dass die dokumentierten Projektziele mit den zur Verfügung gestellten Mitteln verfolgt wurden. Details zu der Berichtspflicht siehe unten.
Ausschreibung: Öffentlich, durch entsprechende Mitteilungen auf der Homepage der DOG.
Bewerbung:
Bewerber/innen sollten ein Studium der Medizin absolviert haben. Die Anträge sind zu stellen nach den Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Die Begutachtung erfolgt durch Fachgremien der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft.
Die Bewerbungen sind in fünffacher Ausfertigung einzureichen bei der
Geschäftsstelle der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft
Platenstr. 1
80336 München.
Aus der Bewerbung soll hervorgehen:
- Stellungnahme eines Hochschullehrers zur Person und zum wissenschaftlichen Vorhaben
- Zusage der Einrichtung, an der das Forschungsvorhaben durchgeführt werden soll.
- Beschreibung des Forschungsvorhabens (bei Studien z. B. Kurzfassung des Studienprotokolls mit Studiendesign, Patientengut, Fallzahlplanung)
- eine Zusammenfassung bereits vorliegender Ergebnisse bzw. Veröffentlichungen zu diesem Thema
- Zeitplan
- Aufstellung und Beschreibung von bereits erhaltenen Förderungen
- Lebensläufe der Antragsteller mit Publikationsverzeichnis
Jede/r Antragsteller/in kann nur eine Bewerbung pro Jahr einreichen. Aus der gleichen Klinik/Praxis/Forschungsgruppe können jedoch mehrere Bewerbungen eingereicht werden.
Abgabefrist:
Spätester Abgabetermin für Anträge ist der 5. Mai.
Verleihung:
Die Forschungsförderung wird anlässlich des DOG-Kongresses vergeben. Die Verleihung erfolgt durch den Präsidenten der DOG. Die Laudatio wird jeweils durch ein Mitglied der Jury verfasst.
Förderungszeitraum:
Die Förderung wird in der Regel für Projekte mit einer Laufzeit von zwei Jahren gewährt.
Berichtspflicht: Die geförderten Wissenschaftler verpflichten sich, über Fortgang und Ergebnisse ihrer Forschungsarbeit regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich, ausführlich schriftlich zu berichten. Diese Berichte sind unaufgefordert bei der Geschäftsstelle der DOG, zu Händen des Schriftführers einzureichen. Der Schriftführer kann außerdem anordnen, dass die Leiter geförderter Projekte auf einer Sitzung bei der wissenschaftlichen Tagung der DOG den interessierten Mitgliedern der DOG über Fortgang und Ergebnisse der Forschungsarbeiten berichten.
Turnus: Es ist vorgesehen, die Forschungsförderung jedes Jahr neu auszuschreiben. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausschreibung der Forschungsförderung nur dann vorzunehmen, wenn die allgemeinen finanziellen Planungen der Gesellschaft dies ermöglichen. |
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Forschungsförderung der Deutschen Ophthalmologische Gesellschaft für innovative Vorhaben auf dem Gebiet der medikamentösen Glaukombehandlung
Stifterin:
Pfizer GmbH, Karlsruhe
Bezeichnung:
Zweckgebundene Forschungsförderung für innovative Vorhaben auf dem Gebiet der medikamentösen Glaukombehandlung.
Zweck:
Anerkennung für weiterführende Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der medikamentösen Glaukombehandlung.
Die Förderung ist ausschließlich als projektbezogene Sachleistung vorgesehen.
Dotierung:
Die Forschungsförderung ist mit insgesamt € 6.000 dotiert und wird alle zwei Jahre vergeben.
Ausnahmsweise kann die Forschungsförderung an zwei Bewerber zu gleichen Teilen vergeben werden.
Ausschreibung: Öffentlich, durch entsprechende Mitteilungen in der Fachpresse und Informationsbroschüren von Pfizer GmbH.
Bewerber:
Personen, die ärztlich oder wissenschaftlich tätig sind und in Deutschland wohnen und arbeiten. Sie sollen am Tage der Förderungsvergabe nicht älter als 45 Jahre sein. Die Überschreitung dieser Altersgrenze ist ausnahmsweise zulässig. Dazu ist ein Beschluss der Jury erforderlich.
Bewerbung:
Die Bewerbungen müssen in fünffacher Ausfertigung beim Vorsitzenden der Jury eingereicht werden. Aus der Bewerbung soll hervorgehen:
- die Fragestellung des Forschungsvorhabens
- Beschreibung des Forschungsvorhabens (bei Studien z.B. Kurzfassung des Studienprotokolls mit Studiendesign, Patientengut, Fallzahlplanung)
- Eine Zusammenfassung bereits vorliegender Ergebnisse bzw. Veröffentlichungen zu diesem Thema
- Zeitplan
Pro Antragsteller/in ist nur eine Bewerbung möglich. Aus der gleichen Klinik / Praxis / Forschungsgruppe können jedoch mehrere Bewerbungen eingereicht werden.
Einreichungstermin für Bewerbungen ist jeweils der 5. Mai des Verleihungsjahres.
Die Forschungsvorhaben sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Der Bewerbung muss eine Darstellung des bisherigen beruflichen Werdegangs sowie ein Publikationsverzeichnis beigefügt werden.
Jury:
Die Jury besteht aus 5 stimmberechtigten Mitgliedern, den Vorsitzenden eingeschlossen und einem nicht stimmberechtigten, beratenden Vertreter von Pfizer GmbH. Die stimmberechtigten Mitglieder werden vom Vorstand der DOG berufen, der auch aus dem Kreis der Jury den jeweiligen Vorsitzenden des Gremiums benennt. Dabei sollte sich die Jury aus Spezialisten aus dem Bereich medikamentöse Glaukombehandlung zusammensetzen. Die Jury trifft ihre Entscheidung durch einfache Stimmenmehrheit.
Werden Vorhaben aus der Klinik eines der Juroren eingereicht, so ist dessen Rücktritt vom Entscheidungsprozess geboten und ein Vertreter zu benennen.
Im Abstand von zwei Jahren scheiden jeweils zwei Mitglieder des Juroren-Gremiums aus. Sie werden durch zwei neue Juroren ersetzt. Die Stifterin, vertreten durch den Geschäftsbereich Ophthalmology von Pfizer GmbH, wird jeweils über die Zusammensetzung der Jury informiert und gewährt die erforderliche oder gewünschte Unterstützung bei der Durchführung ihrer Aufgaben. Nach Ablauf der Einreichungsfrist erhält die Stifterin vom Vorsitzenden der Jury eine Aufstellung über die Autoren und Titel der eingereichten Forschungsvorhaben. Verleihung: Die Forschungsförderung wird alle zwei Jahre anlässlich des DOG-Kongresses, erstmals im Jahr 2001 für Forschungsvorhaben aus dem Bereich der medikamentösen Glaukombehandlung vergeben. Die Verleihung erfolgt durch den Präsidenten der DOG. Die Laudatio wird jeweils durch ein Mitglied der Jury verfasst und verlesen.
Dauer:
Es ist vorgesehen, die Forschungsförderung alle zwei Jahre neu auszuschreiben. Die Pfizer GmbH behält sich jedoch vor, die Ausschreibung von der Ertragslage des Geschäftsbereichs Ophthalmology bzw. des Gesamtunternehmens abhängig zu machen.
Modifizierung:
Die Modifizierung dieser Satzung ist durch Absprache zwischen dem Vorstand der DOG und der Stifterin möglich. |
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Forschungsförderung Tropenophthalmologie
Stifterin:
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft, weitere Stifter variieren
Bezeichnung:
Forschungsförderung Tropenophthalmologie
Zweck:
Finanzierung von innovativen wissenschaftlichen Projekten auf dem Gebiet der Tropenophthalmologie, bevorzugt in einem Land der 3. Welt, gemeinsam mit lokalem Partner
Dotierung:
5.000 Euro maximal
Ausschreibung: Öffentlich, durch entsprechende Mitteilungen auf der Homepage der DOG.
Bewerbung:
Bewerber/innen sollten ein Studium der Medizin absolviert haben.
Die Anträge sind zu stellen nach den Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Die Begutachtung erfolgt durch Fachgremien der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft.
Die Bewerbungen sind in vierfacher Ausfertigung einzureichen an
Geschäftsstelle der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft
Platenstr. 1
80336 München.
Aus der Bewerbung soll hervorgehen:
- Zusage der Einrichtung, an der das Forschungsvorhaben durchgeführt werden soll.
- Beschreibung des Forschungsvorhabens (bei Studien z. B. Kurzfassung des Studienprotokolls mit Studiendesign, Patientengut, Fallzahlplanung), Genehmigung durch Ethik-Komission falls notwendig
- eine Zusammenfassung bereits vorliegender Ergebnisse bzw. Veröffentlichungen zu diesem Thema
- Zeitplan
- Aufstellung und Beschreibung von bereits erhaltenen Förderungen
- Lebensläufe der Antragsteller mit Publikationsverzeichnis
Jede/r Antragsteller/in kann nur eine Bewerbung pro Jahr einreichen. Aus der gleichen Klinik/Praxis/Forschungsgruppe können jedoch mehrere Bewerbungen eingereicht werden.
Abgabefrist:
Spätester Abgabetermin für Anträge ist der 5. Mai.
Verleihung:
Die Forschungsförderung wird anlässlich des DOG-Kongresses vergeben. Die Verleihung erfolgt durch den Präsidenten der DOG. Die Laudatio wird jeweils durch ein Mitglied der Jury verfasst.
Förderungszeitraum:
Die Förderung wird in der Regel für Projekte mit einer Laufzeit von zwei Jahren gewährt.
Berichtspflicht:
Die geförderten Wissenschaftler verpflichten sich, über Fortgang und Ergebnisse ihrer Forschungsarbeit regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich, ausführlich schriftlich zu berichten. Diese Berichte sind unaufgefordert bei der Geschäftsstelle der DOG, zu Händen des Schriftführers einzureichen. Der Schriftführer kann außerdem anordnen, dass die Leiter geförderter Projekte auf einer Sitzung auf dem DOG-Kongress den interessierten Mitgliedern der DOG über Fortgang und Ergebnisse der Forschungsarbeiten berichten.
Turnus:
Es ist vorgesehen, die Forschungsförderung jedes Jahr neu auszuschreiben. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausschreibung der Forschungsförderung nur dann vorzunehmen, wenn die allgemeinen finanziellen Planungen der Gesellschaft dies ermöglichen. |
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Projektbezogene Forschungsförderung der DOG für Augenärzte aus den MOE Staaten, Asien, Afrika und Lateinamerika
Stifterin:
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft, Heidelberg
Bezeichnung:
Projektbezogene Forschungsförderung für Augenärzte aus den MOE Staaten,
Asien, Afrika und Lateinamerika
Zweck:
Finanzierung von Studienvorhaben für Augenärzte aus den Mittel- und
Osteuropas oder der Dritten Welt, die in Deutschland ein konkretes
Studienvorhaben realisieren wollen.
Dotierung:
Es wird eine Forschungsförderung à 25.000 Euro ausgeschrieben.
Auszahlung:
Die Dotierung wird in zwei Teilzahlungen zu je 12.500 Euro ausgezahlt. Die erste
Teilzahlung erfolgt unmittelbar nach der Erteilung der Forschungsförderung. Die
zweite Teilzahlung erfolgt nach Prüfung und Genehmigung des ersten
Projektberichts. Sie kann nur ausgezahlt werden, wenn aus dem Bericht
ersichtlich wird, dass die dokumentierten Projektziele mit den zur Verfügung
gestellten Mitteln verfolgt wurden. Details zu der Berichtspflicht siehe unten.
Ausschreibung: Öffentlich, durch entsprechende Mitteilungen auf der Homepage der DOG.
Bewerbung:
Bewerber/innen sollten ein Studium der Medizin absolviert haben.
Die Anträge sind zu stellen nach den Richtlinien der Deutschen
Forschungsgemeinschaft. Die Begutachtung erfolgt durch Fachgremien der
Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft.
Die Bewerbungen sind in fünffacher Ausfertigung einzureichen bei der
Geschäftsstelle der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft
c/o Univ.-Augenklinik
Platenstr. 1
80336 München
Aus der Bewerbung soll hervorgehen:
- Zusage der Einrichtung, an der das Forschungsvorhaben durchgeführt
werden soll.
- die Fragestellung des Forschungsvorhabens
- Beschreibung des Forschungsvorhabens (bei Studien z. B. Kurzfassung des
Studienprotokolls mit Studiendesign, Patientengut, Fallzahlplanung)
- eine Zusammenfassung bereits vorliegender Ergebnisse bzw.
Veröffentlichungen zu diesem Thema
- Zeitplan
- Aufstellung und Beschreibung von bereits erhaltenen Förderungen
- Lebensläufe der Antragsteller mit Publikationsverzeichnis
Jede/r Antragsteller/in kann nur eine Bewerbung pro Jahr einreichen. Aus der
gleichen Klinik/Praxis/Forschungsgruppe können jedoch mehrere Bewerbungen
eingereicht werden.
Abgabefrist:
Spätester Abgabetermin für Anträge ist der 5. Mai.
Verleihung:
Die projektbezogene Forschungsförderung wird anlässlich des DOG-Kongresses vergeben. Die Verleihung erfolgt durch den Präsidenten der DOG. Die
Laudatio wird jeweils durch ein Mitglied der Jury verfasst.
Förderungszeitraum:
Die Förderung wird in der Regel für Projekte mit einer Laufzeit von zwei Jahren
gewährt.
Berichtspflicht:
Die geförderten Wissenschaftler verpflichten sich, über Fortgang und Ergebnisse
ihrer Forschungsarbeit regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich, ausführlich
schriftlich zu berichten. Diese Berichte sind unaufgefordert bei der
Geschäftsstelle der DOG, zu Händen des Schriftführers einzureichen. Der
Schriftführer kann außerdem anordnen, dass die Leiter geförderter Projekte auf
einer Sitzung bei der wissenschaftlichen Tagung der DOG den interessierten
Mitgliedern der DOG über Fortgang und Ergebnisse der Forschungsarbeiten
berichten.
Turnus:
Es ist vorgesehen, die projektbezogene Forschungsförderung jedes Jahr neu
auszuschreiben. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft behält sich
jedoch vor, die Ausschreibung der Zusatzförderung von der Finanzlage abhängig
zu machen. |
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Themenbezogene Forschungsförderung für innovative wissenschaftliche Projekte in der Augenheilkunde
Stifterin:
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft, Heidelberg
Thema 2007:
Pathomechanismen, Diagnostik oder Therapie der Altersabhängigen Makuladegeneration
Bezeichnung:
Zweckgebundene Forschungsförderung für innovative wissenschaftliche Projekte in der Augenheilkunde
Zweck:
Finanzierung von Forschungsvorhaben, deren thematische Ausrichtung jeweils vom DOG-Präsidenten bestimmt wird.
Dotierung:
Es wird 1 Forschungsförderung à 25.000 Euro ausgeschrieben.
Auszahlung:
Die Dotierung wird in zwei Teilzahlungen zu je 12.500 Euro ausgezahlt. Die erste Teilzahlung erfolgt unmittelbar nach der Erteilung der Forschungsförderung. Die zweite Teilzahlung erfolgt nach Prüfung und Genehmigung des ersten Projektberichts. Sie kann nur ausgezahlt werden, wenn aus dem Bericht ersichtlich wird, dass die dokumentierten Projektziele mit den zur Verfügung gestellten Mitteln verfolgt wurden. Details zu der Berichtspflicht siehe unten.
Ausschreibung: Öffentlich, durch entsprechende Mitteilungen auf der Homepage der DOG.
Bewerbung:
Bewerber/innen sollten ein Studium der Medizin absolviert haben.
Die Anträge sind zu stellen nach den Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Die Begutachtung erfolgt durch Fachgremien der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft.
Die Bewerbungen sind in fünffacher Ausfertigung einzureichen bei der
Geschäftsstelle der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft,
Platenstr. 1
80336 München
Aus der Bewerbung soll hervorgehen:
- Stellungnahme eines Hochschullehrers zur Person und zum wissenschaftlichen Vorhaben
- Zusage der Einrichtung, an der das Forschungsvorhaben durchgeführt werden soll.
- Beschreibung des Forschungsvorhabens (bei Studien z. B. Kurzfassung des Studienprotokolls mit Studiendesign, Patientengut, Fallzahlplanung)
- eine Zusammenfassung bereits vorliegender Ergebnisse bzw. Veröffentlichungen zu diesem Thema
- Zeitplan
- Aufstellung und Beschreibung von bereits erhaltenen Förderungen
- Lebensläufe der Antragsteller mit Publikationsverzeichnis
Jede/r Antragsteller/in kann nur eine Bewerbung pro Jahr einreichen. Aus der gleichen Klinik/Praxis/Forschungsgruppe können jedoch mehrere Bewerbungen eingereicht werden.
Abgabefrist:
Spätester Abgabetermin für Anträge ist der 5. Mai.
Verleihung:
Die Forschungsförderung wird anlässlich des DOG-Kongresses der DOG vergeben. Die Verleihung erfolgt durch den Präsidenten der DOG. Die Laudatio wird jeweils durch ein Mitglied der Jury verfasst.
Förderungszeitraum:
Die Förderung wird in der Regel für Projekte mit einer Laufzeit von zwei Jahren gewährt.
Berichtspflicht:
Die geförderten Wissenschaftler verpflichten sich, über Fortgang und Ergebnisse ihrer Forschungsarbeit regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich, ausführlich schriftlich zu berichten. Diese Berichte sind unaufgefordert bei der Geschäftsstelle der DOG, zu Händen des Schriftführers einzureichen. Der Schriftführer kann außerdem anordnen, dass die Leiter geförderter Projekte auf einer Sitzung bei des wissenschaftlichen DOG-Kongresses den interessierten Mitgliedern der DOG über Fortgang und Ergebnisse der Forschungsarbeiten berichten.
Turnus:
Es ist vorgesehen, die Forschungsförderung jedes Jahr neu auszuschreiben. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausschreibung der Forschungsförderung nur dann vorzunehmen, wenn die allgemeinen finanziellen Planungen der Gesellschaft dies ermöglichen. |
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Zusatzförderung von bereits geförderten Forschungsprojekten
Stifterin:
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft, Heidelberg
Bezeichnung:
Zusatzförderung von bereits geförderten Forschungsprojekten
Zweck:
Flankierende Unterstützung von Forschungsvorhaben, die bereits von dritter Seite, aber nicht vollumfänglich, gefördert werden.
Dotierung:
Es werden Mittel bis zu einer Höhe von 25.000 Euro p.a. bereit gestellt. Die Höhe der Förderung wird für jeden Einzelfall individuell festgelegt und richtet sich nach Bedarf, Aktualität und Bedeutung für die Ophthalmologie.
Auszahlung:
Die Dotierung wird in zwei Teilzahlungen ausgezahlt. Die erste Teilzahlung erfolgt unmittelbar nach der Erteilung der Forschungsförderung. Die zweite Teilzahlung erfolgt nach Prüfung und Genehmigung des ersten Projektberichts. Sie kann nur ausgezahlt werden, wenn aus dem Bericht ersichtlich wird, dass die dokumentierten Projektziele mit den zur Verfügung gestellten Mitteln verfolgt wurden. Details zu der Berichtspflicht siehe unten.
Ausschreibung: Öffentlich, durch entsprechende Mitteilungen auf der Homepage der DOG.
Bewerbung:
Bewerber/innen sollten ein Studium der Medizin absolviert haben.
Die Anträge sind zu stellen nach den Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Die Begutachtung erfolgt durch Fachgremien der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft.
Die Bewerbungen sind in fünffacher Ausfertigung einzureichen bei der
Geschäftsstelle der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft
Platenstr. 1
80336 München.
Aus der Bewerbung soll hervorgehen:
- Stellungnahme eines Hochschullehrers zur Person und zum wissenschaftlichen Vorhaben
- Zusage der Einrichtung, an der das Forschungsvorhaben durchgeführt werden soll.
- Beschreibung des Forschungsvorhabens (bei Studien z. B. Kurzfassung des Studienprotokolls mit Studiendesign, Patientengut, Fallzahlplanung)
- eine Zusammenfassung bereits vorliegender Ergebnisse bzw. Veröffentlichungen zu diesem Thema
- Zeitplan
- Aufstellung und Beschreibung von bereits erhaltenen Förderungen
- Lebensläufe der Antragsteller mit Publikationsverzeichnis
Jede/r Antragsteller/in kann nur eine Bewerbung pro Jahr einreichen. Aus der gleichen Klinik/Praxis/Forschungsgruppe können jedoch mehrere Bewerbungen eingereicht werden.
Abgabefrist:
Spätester Abgabetermin für Anträge ist der 5. Mai.
Verleihung:
Die Zusatzförderung wird anlässlich des DOG-Kongresses vergeben. Die Verleihung erfolgt durch den Präsidenten der DOG. Die Laudatio wird jeweils durch ein Mitglied der Jury verfasst.
Förderungszeitraum:
Die Förderung wird in der Regel für Projekte mit einer Laufzeit von zwei Jahren gewährt.
Berichtspflicht:Die geförderten Wissenschaftler verpflichten sich, über Fortgang und Ergebnisse ihrer Forschungsarbeit regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich, ausführlich schriftlich zu berichten. Diese Berichte sind unaufgefordert bei der Geschäftsstelle der DOG, zu Händen des Schriftführers einzureichen. Der Schriftführer kann außerdem anordnen, dass die Leiter geförderter Projekte auf einer Sitzung bei der wissenschaftlichen Tagung der DOG den interessierten Mitgliedern der DOG über Fortgang und Ergebnisse der Forschungsarbeiten berichten.
Turnus: Es ist vorgesehen, die Forschungsförderung jedes Jahr neu auszuschreiben. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausschreibung der Forschungsförderung nur dann vorzunehmen, wenn die allgemeinen finanziellen Planungen der Gesellschaft dies ermöglichen. |
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