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Preise
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Der Elfriede-Aulhorn-Preis ist von der "Gesellschaft zur Förderung der neuro-ophthalmologischen Forschung e. V." gestiftet worden, um in Erinnerung an die Namensträgerin des Preises die Forschung im Bereich der Physiologie und Pathophysiologie des Sehens sowie der Neuroophthalmologie zu fördern. Der Preis wird für besonders wertvolle Arbeiten in den genannten Wissenschaftsgebieten verliehen, insbesondere für die Entwicklung von neuen, für Klinik und augenärztliche Praxis wichtigen sinnesphysiologischen Untersuchungsmethoden oder Studien zur Verbesserung diagnostischer oder therapeutischer Verfahren bei neuroophthalmologischen Erkrankungen. Bewerber sollen im deutschen Sprachraum arbeiten. Bewerbungen sind bis zum 15. Mai an die Federführenden der Kommission zu richten: Es wird gebeten, einem kurzen Anschreiben folgende Unterlagen in 7facher Ausfertigung beizufügen: Einen Sonderdruck der als preiswürdig erachteten Arbeit von ca. 10 Seiten oder eine Zusammenfassung entsprechender Länge, ein Verzeichnis der publizierten Arbeiten und eine tabellarische Darstellung des beruflichen Werdegangs. |
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Sponsor: Novartis Pharma GmbH, Geschäftsbereich Ophthalmics, Nürnberg Zweck: Förderung der Forschung auf dem Gebiet der altersbezogenen Makuladegeneration. Dotierung: Der Preis ist mit insgesamt € 7.500 dotiert. Eine Teilung des Preises ist grundsätzlich möglich, die Entscheidung darüber trifft die Jury der DOG. Ausschreibung: Erfolgt durch entsprechende Mitteilungen in der Fachpresse. Bewerber: Nachwuchswissenschaftler/innen an Universitätskliniken oder Universitätsinstituten sowie wissenschaftlich orientierte, praktizierende Augenärzte/Augenärztinnen mit besonderem Interesse an der AMD, welche das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Bewerbung:
Bewerbungen werden in fünffacher Ausführung (Fullpaper oder Abstract, max. 10 - 15 Seiten) unter dem Stichwort "Förderpreis AMD" bei dem Vorsitzenden der Jury eingereicht. Einsendeschluss für Bewerbungen ist jeweils der 5. Mai des Verleihungsjahres. Jury:
Die Jury besteht aus 4 Mitgliedern, den Vorsitzenden eingeschlossen. Außerdem gibt es einen nicht stimmberechtigten, beratenden Vertreter von Novartis Pharma GmbH. Die Jury wird vom Vorstand der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft berufen, der auch den Vorsitzenden benennt. Die Jury trifft ihre Entscheidung durch einfache Stimmenmehrheit. Ab 2004 werden im Abstand von zwei Jahren jeweils zwei Mitglieder des Juroren-Gremiums ausscheiden. Sie werden durch zwei neue Juroren ersetzt, wobei eine gemischte Zusammensetzung von Retinologen aus Klinik und Praxis anzustreben ist. Grundsätzlich ist die Wiederwahl eines Jurymitgliedes möglich. Der Geschäftsbereich Novartis Ophthalmics wird jeweils über die Zusammensetzung der Jury informiert. Verleihung: Der Förderpreis wird jährlich anlässlich des DOG-Kongresses vergeben. Die erstmalige Vergabe erfolgte im Jahr 2002. Die Verleihung wird von dem Vorsitzenden der Jury vorgenommen. Dauer: Es ist vorgesehen, den Forschungsförderungspreis weiterhin jährlich neu auszuschreiben. Die Novartis Pharma GmbH behält sich jedoch vor, die Ausschreibung von der Ertragslage der Geschäftseinheit Novartis Ophthalmics bzw. des Gesamtunternehmens abhängig zu machen. |
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1. Stifter ist die Bausch & Lomb GmbH, Hans-Riedl-Str. 7 - 9, 85622 Feldkirchen. 2. Zweck des Forschungspreises ist es, hervorragende wissenschaftliche Leistungen junger, operativ tätiger Ophthalmologen zu würdigen bzw. zu fördern. 3. Der Preis ist mit € 5.000 dotiert. Bei Änderung der materiellen Voraussetzung ist durch den Stifter kurzfristig eine Kürzung oder ein Löschen des Preises möglich. Eine Teilung des Preises ist möglich. 4. Die Preisvergabe ist in jährlichem Rhythmus vorgesehen. 5. Voraussetzung für die Vergabe des von Bausch & Lomb gestifteten Forschungspreises ist eine Publikation in deutscher, ggf. in englischer Sprache. Für den Preis sollen Arbeiten aus dem deutschsprachigen Raum bevorzugt berücksichtigt werden. Hervorragende Arbeiten aus anderen Sprachgebieten können einbezogen werden, der wissenschaftliche Autor bzw. die Autorengruppe sollte jedoch bevorzugt seine/ihre Tätigkeit in Deutschland ausüben. Mit dem Forschungspreis können auch prospektive Studien gefördert werden, sofern sie von dem Preisgremium entsprechend begutachtet und bewertet werden (vgl. Punkt 7). 6. Sollte keine preiswürdige Arbeit vorliegen, so kann der Preis ausgesetzt werden. Eine abgelehnte Arbeit kann nicht für die darauffolgenden Vergaben noch einmal vorgelegt werden. 7. Über die Vergabe entscheidet ein Gremium aus 7 stimmberechtigten Mitgliedern. 8. Es werden die durch den oder die Bewerber eingereichten und veröffentlichten Arbeiten bzw. Projekte für prospektive Studien bewertet, die dem Generalsekretär der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft spätestens 3 Monate vor dem im Vergabejahr stattfindenden DOG-Kongress vorgelegt werden. Eine Aufstellung und Beschreibung von bereits erhaltenen Förderungen und Auszeichnungen ist der Bewerbung beizufügen. 9. Die Preisverleihung erfolgt entweder anlässlich des DOG-Kongresses oder eines Symposiums der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft. 10. Die Bewerber oder Preisträger sollten nur in Ausnahmefällen älter als 40 Jahre sein. 13. Der Schriftführer der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft wird gebeten, frühzeitig vor Vergabe des Preises die Universitätskliniken und entsprechende Institutionen hierauf aufmerksam zu machen. Wünschenswert ist eine Mitteilung der in Aussicht stehenden Vergabe des Preises in entsprechenden Fachzeitschriften. |
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1. Stifter ist die Kröner Stiftung, c/o Büro Dr. Keller, Bahnhofstr. 92, 82166 Gräfelfing 2. Zweck des Forschungspreises ist es, hervorragende wissenschaftliche Leistungen der Augenheilkunde, die in den letzten beiden Jahren publiziert worden sind, zu würdigen und weiter zu fördern. 3. Der Preis ist mit € 10.000,-- Euro dotiert und wird erstmals 2005 vergeben. Bei Änderung der materiellen Voraussetzungen ist durch den Stifter eine Kürzung oder ein Löschen des Preises möglich. Eine Teilung des Preises ist möglich. 4. Die Preisvergabe ist in jährlichem Rhythmus vorgesehen. Der Preis muss zweckgebunden für weitere Forschungsarbeiten verwendet werden. Hierüber ist der Kröner Stiftung Bericht zu erstatten. 5. Voraussetzung für die Vergabe des von der Kröner Stiftung gestifteten Forschungspreises ist eine Publikation in deutscher, ggf. in englischer Sprache. Für den Preis sollen Arbeiten aus dem deutschsprachigen Raum bevorzugt berücksichtigt werden. Hervorragende Arbeiten aus anderen Sprachgebieten können einbezogen werden, der wissenschaftliche Autor bzw. die Autorengruppe sollte jedoch bevorzugt seine/ihre Tätigkeit in Deutschland ausüben. Mit dem Forschungspreis können auch prospektive Studien gefördert werden, sofern sie von dem Preisgremium entsprechend begutachtet und bewertet werden und die Vorarbeiten in Analogie zu § 2 der Satzung gewertet werden können. 6. Sollte keine preiswürdige Arbeit vorliegen, so kann der Preis ausgesetzt werden. Eine abgelehnte Arbeit kann nicht für die darauffolgenden Vergaben noch einmal vorgelegt werden. 7. Über die Vergabe entscheidet ein Gremium aus 5 stimmberechtigten Mitgliedern, den Vorsitzenden eingeschlossen und einem nicht stimmberechtigten Mitglied der Kröner Stiftung. Die stimmberechtigten Mitglieder werden von dem Präsidium der DOG berufen und wählen selbst einen Vorsitzenden des Gremiums. Über die Vergabe des Preises wird durch das Gremium mehrheitlich entschieden. Die Tätigkeit der Preisrichter ist ehrenamtlich. 8. Es werden die durch den oder die Bewerber eingereichten und veröffentlichten Arbeiten bzw. Projekte für prospektive Studien bewertet, die dem Generalsekretär der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft spätestens 3 Monate vor dem im Vergabejahr stattfindenden DOG-Kongress vorgelegt werden. Eine Aufstellung und Beschreibung von bereits erhaltenen Förderungen und Auszeichnungen ist der Bewerbung beizufügen. 9. Die Preisverleihung erfolgt entweder anlässlich des DOG-Kongresses oder eines Symposiums der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft. 10. Die Bewerber oder Preisträger sollten nur in Ausnahmefällen älter als 40 Jahre sein. 11. Ein Rechtsanspruch auf den von der Kröner Stiftung gestifteten Forschungspreis besteht nicht. 13. Der Schriftführer der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft wird gebeten, frühzeitig vor Vergabe des Preises die Universitätskliniken und entsprechende Institutionen hierauf aufmerksam zu machen. Wünschenswert ist eine Mitteilung der in Aussicht stehenden Vergabe des Preises in entsprechenden Fachzeitschriften. |
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Sponsor: PHARM-ALLERGAN GmbH, Ettlingen Zweck: Anerkennung für herausragende Arbeiten auf dem Gebiet der experimentellen und klinischen Glaukomatologie. Dotierung: Der Preis ist mit insgesamt € 5.000 dotiert. Eine Teilung des Preises ist grundsätzlich möglich, die Entscheidung darüber trifft die Jury der DOG. Bewerber: Nachwuchswissenschaftler/innen an Universitätskliniken oder Universitätsinstituten sowie wissenschaftlich orientierte, praktizierende Augenärzte/ Augenärztinnen mit besonderem Interesse am Glaukom, welche das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Bewerbung:
Bewerbungsarbeiten werden einfach oder in Form eines Sonderdruckes (in fünffacher Ausfertigung) zusammen mit einem Curriculum vitae der Bewerberin/des Bewerbers sowie einer Aufstellung und Beschreibung von bereits erhaltenen Förderungen und Auszeichnungen eingereicht bei der Geschäftsstelle der DOG, z.Hd. des Schriftführers, Platenstr. 1, 80336 München. Jury:
Die Jury besteht aus 4 Mitgliedern, den Vorsitzenden eingeschlossen. Die Jury wird vom Vorstand der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft berufen, der auch den Vorsitzenden benennt. Die Jury trifft ihre Entscheidung durch einfache Stimmenmehrheit. Werden Arbeiten aus der Klinik oder dem Institut eines der Juroren eingereicht, so verzichtet dieser auf sein Stimmrecht in der Jury. Kurzfassungen der preisgekrönten Arbeiten werden deutschsprachig in "Der Ophthalmologe" veröffentlicht. |
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Die Leonhard Klein-Stiftung im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft vergibt den Leonhard Klein-Preis zur Förderung der Augenchirurgie 2008 für eine innovative, wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der mikrochirurgischen Instrumentenentwicklung und –anwendung sowie der mikrochirurgischen Operationstechnik, die über eine Modifikation bekannter Verfahren hinausgeht. Der Preis ist mit 15.000 Euro dotiert und kann sowohl einer Einzelpersönlichkeit als auch einer Forschergruppe zuerkannt werden. Er kann ausnahmsweise auch zu gleichen Teilen an zwei Preisträger verliehen werden. Die Preissumme soll vom Preisträger für die weitere Forschung auf dem Gebiet der Augenchirurgie verwendet werden. Über die Vergabe des Preises entscheidet ein unter der Federführung des Vorstandes der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft zusammengesetztes Kuratorium. Der Rechtsweg gegen die Entscheidung des Kuratoriums ist ausgeschlossen. Das Kuratorium bittet um Vorschläge preiswürdiger Arbeiten. Eigenbewerbungen sind nicht zulässig. Lebenslauf, kurze Darstellung der wissenschaftlichen Arbeit, Publikationsverzeichnis zum Thema der eingereichten Arbeit, ausgewählte Publikationen bis zum 31. Mai 2008 zu richten an: Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft |
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Der Preis dient der Würdigung herausragender Promotions-Arbeiten aus dem gesamten Gebiet der Augenheilkunde oder hiermit verbundener Fächer, wie auch zur Anregung wissenschaftlicher Tätigkeit. Die Höhe des Preises beträgt € 1.000,--. Der Preis wird einmal jährlich vergeben und bei Nichtvorliegen einer preiswürdigen Arbeit ausgesetzt. Die Arbeiten müssen bis zum 1. Februar jeden Jahres durch den Doktorvater der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft, Platenstr. 1, 80336 München zu Händen Schriftführers zugeleitet werden. Der Vorstand der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft bestimmt 3 Mitglieder der Gesellschaft zu Preisrichtern auf die Dauer von 3 Jahren. Eine einmalige Verlängerung ist möglich für das federführende Kommissionsmitglied. Bewerbungen um den Hermann-Wacker-Promotionspreis können erfolgen mit Promotionsarbeiten, deren Einreichung bei der Fakultät nicht länger zurückliegt als 2 Jahre vor dem Jahr der Preisverteilung. Es sollte sich um junge Mediziner handeln, d. h. um Doktoranden, die nicht bereits in anderen Fächern graduiert und u. U. schon Jahre in fester Position tätig waren. In Ausnahmefällen kann der Preis auch für wissenschaftliche Arbeiten verliehen werden, die auf der Promotionsarbeit aufbauen. Der Bewerber sollte sich in diesem Fall in der augenärztlichen Weiterbildung befinden. Preiswürdig sind nur Arbeiten, die mit exakter wissenschaftlicher Methodik durchgeführt wurden und in der Regel auch klinisch verwertbare Erkenntnisse erbracht haben. Bei der Beurteilung der eingereichten Arbeiten sollen die Prüfer, wenn sie sich für bestimmte Fragestellungen oder angewandte Methoden nicht kompetent fühlen, unabhängige Gutachter aus anderen medizinischen oder naturwissenschaftlichen Fächern hinzuziehen und deren Stellungnahme bei der Preisverleihung berücksichtigen. Wenn zum 1. Februar eines Jahres weniger als 3 Arbeiten eingereicht worden sind, findet keine Preisverteilung statt. Die eingereichten Arbeiten können aber bei der ersten danach zustande kommenden Preisverleihung berücksichtigt werden, auch wenn das zeitliche Limit von 2 Jahren überschritten wurde. Wenn die Preisverleihung in einem Jahr nicht erfolgen konnte, dürfen bei der folgenden ausnahmsweise 2 Preise verliehen werden. Eine einmal den Preisrichtern vorgelegte, aber nicht mit dem Preis gewürdigte Arbeit kann für die nächste Preisverteilung nicht mehr eingereicht werden.
In Ausnahmefällen kann der Preis auch geteilt werden. Die Mittel zur Preisvergabe stellt die am 07.05.1968 in München gegründete, vom Stifterverband der Deutschen Wissenschaft verwaltete "Stiftung zur Erforschung der Netzhautablösung" (Hermann-Wacker-Fonds) zur Verfügung. Die Entscheidung hierüber trifft der Beirat dieser Stiftung. Der Schriftführer der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft wird gebeten, 3 Monate vor Einsendeschluss die Universitätskliniken auf den Preis und Einsendeschluss hinzuweisen. |
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1. Der Preis trägt den Namen Senator-Hermann-Wacker-Preis. Sinn dieses Preises ist es, herausragende wissenschaftliche Forschung und Publikationen auf dem gesamten Gebiet der Netzhaut-Aderhauterkrankungen zu würdigen und den ophthalmologischen Nachwuchs zu wissenschaftlichen Arbeiten anzuregen. 2. Die Höhe des Preises beträgt € 10.000,-. Bei Änderung der materiellen Voraussetzung ist durch den Stifter kurzfristig eine Kürzung oder ein Löschen des Preises möglich. Eine Zweiteilung des Preises ist möglich. 3. Eine Preisvergabe in 4jährigem Rhythmus ist vorgesehen. 4. Es sollen Arbeiten aus dem deutschsprachigen Raum bevorzugt berücksichtigt werden. Voraussetzung ist nicht die Abfassung einer deutschsprachigen Publikation. Hervorragende Arbeiten aus anderen Sprachgebieten können einbezogen werden; eine Publikation in deutscher Sprache, ggf. Englisch, ist Voraussetzung. 5. Sollte keine preiswürdige Arbeit oder eine Folge von solchen zu einem Thema vorliegen, so kann der Preis ausgesetzt werden. Eine abgelehnte Arbeit kann nicht für die darauffolgenden Vergaben noch einmal vorgelegt werden. 6. Verfahren der Preisträger-Ermittlung: Es werden durch den oder die Bewerber eingereichte oder veröffentlichte Arbeiten bewertet, die dem Schriftführer der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft spätestens 6 Monate vor des in dem Vergabejahr stattfindenden DOG-Kongresses vorzulegen sind. Nach Möglichkeit sollten die Arbeiten bzw. Veröffentlichungen aus dem Zeitraum nach der Vergabe des letzten Preises stammen; in Ausnahmefällen kann bei zeitlich längeren experimentellen Studien dieser Zeitraum auch überschritten werden. Eine Aufstellung und Beschreibung von bereits erhaltenen Förderungen und Auszeichnungen ist der Bewerbung beizufügen.
7. Das Preisrichtergremium besteht aus 5 Mitgliedern, die vom Vorstand der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft benannt werden. 8. Die Preisverleihung erfolgt entweder anläßlich des DOG-Kongresses oder eines Symposions der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft. 9. Nur in Ausnahmen sollten die Bewerber oder Preisträger älter als 40 Jahre sein. 10. Ein Rechtsanspruch seitens der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft oder der Teilnehmer/Bewerber bzw. Preisträger auf den Senator-Hermann-Wacker-Preis besteht nicht. 11. Die Mittel stellt die am 7.5.1968 in München gegründete vom Stifterverband der Deutschen Wissenschaft verwaltete "Stiftung zur Erforschung der Netzhautablösung“ (Hermann-Wacker-Fonds) zur Verfügung. Die Entscheidung hierüber trifft der Beirat dieser Stiftung. 12. Preisträger und Laudatio des oder der Preisträger sollen in den Tagungsberichten des DOG-Kongresses mitgeteilt werden. 13. Der Schriftführer der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft wird gebeten, 18 Monate zur Vergabe des Preises die Universitätskliniken und entsprechende Institutionen hierauf aufmerksam zu machen. Wünschenswert ist eine Mitteilung auf die in Aussicht stehende Vergabe des Preises in entsprechenden Fachzeitschriften. |
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Gestiftet vom Verlag der Klinischen Monatsblätter für Augenheilkunde, Georg Thieme Verlag Stuttgart. Er soll möglichst ungeteilt an eine Arbeit verliehen werden, die in der Zeitspanne der beiden Jahre seit der letzten Preisverleihung in den Klinischen Monatsblättern für Augenheilkunde erschienen ist. Die Inhalte dürfen nicht – auch nicht auszugsweise –an anderer Stelle bereits publiziert sein. Die Verleihung erfolgt anlässlich des DOG-Kongresses. Die nächste Verleihung findet 2007 statt. |
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Der Preis wird verliehen vom Deutschen Komitee zur Verhütung von Blindheit und der AMO Germany GmbH. Es erfolgt keine Ausschreibung. Ein Gremium bestehend aus Prof. Matthias Sachsenweger, Landshut, Dr. Hannsjürgen Trojan, Marburg und Prof. Dr. V. Klauß, München, wählt einen Preisträger. |
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Stifterin: Acri.Tec GmbH, München Zweck: Anerkennung für herausragende Filme auf dem Gebiet der Augenheilkunde, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Inhalt haben oder der Fortbildung dienen. Dotierung: Bewerber: Personen, die ärztlich bzw. wissenschaftlich tätig sind. Bewerbung:
Der Film muss zur Filmsitzung der DOG fristgerecht und unter Beachtung der in der Einladung genannten Formalitäten angemeldet werden. Er darf nicht an anderer Stelle prämiert worden sein, es muss sich um die Erstveröffentlichung im deutschen Sprachraum handeln. Jury: Die Jury besteht aus 5 Mitgliedern, den Vorsitzenden eingeschlossen. Diese werden vom Gesamtpräsidium der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft berufen, das auch den jeweiligen Vorsitzenden benennt. Die Amtsperiode beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist möglich. Jury für die Amtsperiode 2006: Die Jury stellt die Bewertungskriterien auf und bestimmt insbesondere den Stellenwert, den |
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Der "von Graefe-Preis" ist zum Gedächtnis an Albrecht von Graefe an Stelle des erloschenen von Welzschen-Graefe-Preises durch Schenkungen der deutschen Lehrer der Augenheilkunde sowie des Vereins Rheinisch-Westfälischer Augenärzte geschaffen worden. Er soll dazu dienen, durch Ehrung wissenschaftlicher Leistungen die Augenheilkunde zu fördern. Das Preisrichterkollegium setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen. Zwei davon werden vom Vorstand der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft ernannt, die übrigen drei von den Mitgliedern entweder in der Mitgliederversammlung oder durch schriftliche Umfrage aus sechs vom Vorstand vorgeschlagenen Mitgliedern der Gesellschaft durch einfache Majorität gewählt. Die Preisrichter entscheiden über die Zuerkennung des von Graefe-Preises durch einfache Majorität. Enthalten die geprüften Jahrgänge keine preiswürdige Arbeit, so unterbleibt in dem betreffenden Jahr die Preisverleihung. |
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1. Die von Graefe-Medaille soll alle 10 Jahre demjenigen zuerkannt werden, der sich unter den Zeitgenossen - ohne Unterschied der Nationalität - die größten Verdienste um die Förderung der Ophthalmologie erworben hat. Niemals soll die Medaille zweimal derselben Person verliehen werden. 2. Der Kandidat für die Zuerkennung der Medaille wird von einer zu diesem Zweck gebildeten Kommission ermittelt; die Zuerkennung der Medaille erfolgt durch die Zustimmung der Mitgliederversammlung. 3. Zur Bildung der Kommission versendet der Vorstand der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) an alle Mitglieder zwei Wahlvorschläge. Der eine muss 20 Namen inländischer, der andere 12 Namen ausländischer wissenschaftlich tätiger Mitglieder der DOG enthalten. Auf diesen Wahlvorschlägen sind von den Wählern 10 bzw. 6 Namen zu kennzeichnen. Kommissionsmitglieder werden diejenigen 10 bzw. 6 Personen, welche die meisten Stimmen in ihrer Wahlgruppe erhalten haben. Beim Ausscheiden eines Mitgliedes aus der Kommission rückt derjenige aus der betreffenden Wahlgruppe nach, der die nächsthöhere Stimmenzahl erhalten hat. 4. In der ersten Kommissionssitzung findet unter Leitung des Schriftführers der DOG die Wahl des Federführenden statt. Der Federführende bespricht sodann mit den Kommissionsmitgliedern ihre Aufgaben und den genauen Arbeits- und Zeitplan. 5. Jedes Mitglied hat dem Federführenden binnen 4 Monaten drei nach seiner Meinung der Auszeichnung würdige Personen zu nennen und jede Nennung kurz zu begründen. Der Federführende sendet ein halbes Jahr nach der konstituierenden Sitzung den Kommissionsmitgliedern die Zusammenstellung aller Nennungen in Form eines Votenspiegels, damit sich jedes Mitglied eingehend mit den Nennungen beschäftigen und ein persönliches Urteil gewinnen kann. Wird ein Kommissionsmitglied benannt, so scheidet es aus der Kommission aus und wird nach Punkt 3 der Statuten ersetzt. Das ausscheidende Mitglied und das neue Mitglied werden vom Federführenden entsprechend benachrichtigt. 6. Ein Jahr vor dem Zuerkennungstermin findet die zweite Sitzung der Kommission statt. Die Nennungen werden diskutiert und es werden die Kandidaten in die engere Wahl genommen, deren Zahl von Nennungen eine Einbeziehung in den weiteren Entscheidungsprozess sinnvoll erscheinen lässt. 7. Der Federführende versendet binnen 4 Monaten nach der Sitzung die Unterlagen (Curriculum vitae und Literaturverzeichnis) der in die engere Wahl einbezogenen Kandidaten an alle Mitglieder der Kommission. Er bestimmt für jeden Kandidaten ein Mitglied der Kommission zur Vorbereitung einer Laudatio. 8. Am Zuerkennungstermin findet die dritte Kommissionssitzung statt. Die Diskussion wird eingeleitet durch die Laudatio jedes Kandidaten durch das vorher bestimmte Mitglied der Kommission. Diese soll die den anderen Kommissionsmitgliedern bereits bekannten Fakten ergänzen. Sind mehr als drei Kandidaten in der Diskussion, so wählt jedes Mitglied dann in geheimer Wahl drei Kandidaten für die engere Wahl. Die auf diese Weise ermittelten drei Kandidaten mit der größten Stimmenzahl werden erneut diskutiert und aus ihnen der endgültige Kandidat für die von Graefe-Medaille in geheimer Abstimmung gewählt. Hat keiner der drei Kandidaten die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht, so wird eine Stichwahl zwischen den beiden mit der größten Stimmenzahl vorgenommen. Beträgt in der Stichwahl der Stimmenunterschied drei und weniger Stimmen, so werden der Mitgliederversammlung beide Kandidaten vorgeschlagen. 9. Der Zuerkennungsvorschlag der Kommission wird mitsamt einer ausführlichen Begründung vom Federführenden dem Vorstand der DOG übermittelt, der ihn der Mitgliederversammlung mit der Bitte um Zustimmung vortragen lässt. Werden der Mitgliederversammlung zwei Kandidaten vorgeschlagen, so erfolgt eine geheime Abstimmung. Der Kandidat mit der Mehrheit der gültigen Stimmen ist gewählt, wobei Enthaltungen nicht zählen. Unmittelbar nach der Abstimmung wird dem Gewählten die Verleihung mitgeteilt. 10. In der nächsten Versammlung der Gesellschaft wird die Ehrenmedaille dem Erwählten in feierlicher Weise mit einer Ansprache überreicht, in welcher die unsterblichen Verdienste Albrecht von Graefes in Erinnerung gebracht werden und der Gewählte als würdiger Nachfolger geehrt wird. Sodann hält der Gewählte über ein Thema eigener Wahl eine "Albrecht-von-Graefe-Gedächtnisvorlesung". Falls der Gewählte nicht anwesend sein kann, wird eine entsprechende Ansprache an die Versammlung gerichtet und ihm die von Graefe-Medaille durch einen Beauftragten der Gesellschaft überbracht. 11. Im Falle der Auflösung der DOG sollen die Erträge des bei der Vereinigten Studienstiftungenverwaltung der Universität Heidelberg verwalteten Stiftungskapitals der entsprechenden Nachfolgeorganisation der deutschen Augenärzte zur weiteren Zuerkennung der von Graefe-Medaille übergeben werden und es derselben überlassen bleiben, bei der Zuerkennung einen ihr zweckmäßig scheinenden Modus zu befolgen. |
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