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Preise


Elfriede-Aulhorn-Preis
Vergabe vierjährlich, Ausschreibung in Fachzeitschriften


AMD-Förderpreis *
Ausgeschrieben durch die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V., gestiftet von der Firma Novartis Pharma GmbH; Nürnberg, Dotation: 7.500 €, zur Förderung innovativer Entwicklungen und therapeutischer Ansätze bei altersbezogener Makuladegeneration. Bewerbungen in 5-facher Ausfertigung (bis 5. Mai 2008) an den Schriftführer der DOG, Platenstr. 1, 80336 München.


Forschungspreis *
Ausgeschrieben durch die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft, gestiftet von der Firma Bausch & Lomb GmbH, Feldkirchen; Dotation: € 5.000 zur Förderung hervorragender wissenschaftlicher Leistungen junger, operativ tätiger Ophthalmologen. Bewerbungen in 5-facher Ausführung (bis 16. Juni 2008) an den Schriftführer der DOG, Platenstr. 1, 80336 München.


Forschungspreis der Kröner Stiftung*
Ausgeschrieben durch die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft, gestiftet von der Kröner Stiftung, Feldkirchen; Dotation: € 10.000 zur Förderung hervorragender wissenschaftlicher Leistungen junger, operativ tätiger Ophthalmologen. Bewerbungen in 5-facher Ausführung (bis 16. Juni 2008) an den Schriftführer der DOG, Platenstr. 1, 80336 München.


Glaukomforschungspreis *
Ausgeschrieben durch die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V., gestiftet durch die Firma Pharm Allergan GmbH, Ettlingen, Dotation: 5.000 €. Der Preis, der auch geteilt werden kann, wird ausgelobt zur Würdigung wissenschaftlicher Arbeiten auf dem Gebiet der experimentellen und klinischen Glaukomatologie. Bewerbungen in 5-facher Ausfertigung bis 5. Mai 2008 an den Schriftführer der DOG, Platenstr. 1, 80336 München.


Leonhard Klein-Preis *
Ausgeschrieben und gestiftet durch Leonhard-Klein-Stiftung, Dotation: € 15.000 zur Förderung innovativer wissenschaftlichen Arbeiten auf dem Gebiet der mikrochirurgischen Instrumentenentwicklung und –anwendung sowie der mikrochirurgischen Operationstechnik, die über eine Modifikation bestehender Verfahren hinausgehen. Ein Kuratorium unter der Federführung der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft trifft die Vergabeentscheidungen. Vorschläge (Eigenbewerbungen sind nicht möglich) sind bis 31. März 2008 zu richten an: Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, z.Hd. Frau Dr. Marilen Macher, Postfach 16 44 60, 45224 Essen.


Makula-Forschungspreis zur Verhütung von Blindheit *
Verliehen von der Pro Retina Deutschland e.V.


Posterpreis *
Vergabe jährlich


Promotionspreis des Hermann-Wacker-Fonds *
Vergabe jährlich, Ausschreibung an Universitätskliniken in Deutschland, Österreich, Schweiz
Bewerbungsdeadline: 1. Februar 2008


Retinitis Pigmentosa-Forschungspreis zur Verhütung von Blindheit *
der Pro Retina Deutschland e.V. und der RP-Vereinigung Schweiz


Senator Hermann Wacker-Preis
Vergabe vierjährlich, Ausschreibung an Universitätskliniken in Deutschland, Österreich,
Schweiz und in Fachzeitschriften


Theodor-Axenfeld-Preis
Gestiftet von den Klinischen Monatsblätter für Augenheilkunde, Georg Thieme Verlag Stuttgart
Vergabe zweijährlich


Tropenophthalmologie-Preis *
Verliehen vom Deutschen Komitee zur Verhütung von Blindheit und der AMO Germany GmbH


Uveitis Forschungspreis
Gestiftet von der Deutschen Uveitis Forschungsgemeinschaft


Videopreis *
Gestiftet von der Firma AcriTec GmbH, München
Vergabe jährlich, keine Ausschreibung

 
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Von Graefe-Preis *
Vergabe zweijährlich, keine Ausschreibung, Deadline 05. Mai 2008


Von Graefe-Medaille
Verleihung alle 10 Jahre, keine Ausschreibung

 
         
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Elfriede-Aulhorn-Preis der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft

Der Elfriede-Aulhorn-Preis ist von der "Gesellschaft zur Förderung der neuro-ophthalmologischen Forschung e. V." gestiftet worden, um in Erinnerung an die Namensträgerin des Preises die Forschung im Bereich der Physiologie und Pathophysiologie des Sehens sowie der Neuroophthalmologie zu fördern.

Der Preis wird für besonders wertvolle Arbeiten in den genannten Wissenschaftsgebieten verliehen, insbesondere für die Entwicklung von neuen, für Klinik und augenärztliche Praxis wichtigen sinnesphysiologischen Untersuchungsmethoden oder Studien zur Verbesserung diagnostischer oder therapeutischer Verfahren bei neuroophthalmologischen Erkrankungen. Bewerber sollen im deutschen Sprachraum arbeiten.
Die eingereichte Arbeit muss bereits in deutscher oder englischer Sprache veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen sein. Eine von der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) eingerichtete Kommission trifft die Vergabeentscheidung.
Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen des DOG-Kongresses.

Bewerbungen sind bis zum 15. Mai an die Federführenden der Kommission zu richten:

Herrn Prof. Dr. E. Zrenner/Herrn Prof. Dr. U. Schiefer
Univ.-Augenklinik, Schleichstr. 12-16, D-72076 Tübingen.

Es wird gebeten, einem kurzen Anschreiben folgende Unterlagen in 7facher Ausfertigung beizufügen: Einen Sonderdruck der als preiswürdig erachteten Arbeit von ca. 10 Seiten oder eine Zusammenfassung entsprechender Länge, ein Verzeichnis der publizierten Arbeiten und eine tabellarische Darstellung des beruflichen Werdegangs.

 
         
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Förderpreis "Innovative Entwicklungen und therapeutische Ansätze bei altersbezogener Makuladegeneration (AMD)" der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft

Sponsor: Novartis Pharma GmbH, Geschäftsbereich Ophthalmics, Nürnberg

Zweck: Förderung der Forschung auf dem Gebiet der altersbezogenen Makuladegeneration.

Dotierung: Der Preis ist mit insgesamt € 7.500 dotiert. Eine Teilung des Preises ist grundsätzlich möglich, die Entscheidung darüber trifft die Jury der DOG.

Ausschreibung: Erfolgt durch entsprechende Mitteilungen in der Fachpresse.

Bewerber: Nachwuchswissenschaftler/innen an Universitätskliniken oder Universitätsinstituten sowie wissenschaftlich orientierte, praktizierende Augenärzte/Augenärztinnen mit besonderem Interesse an der AMD, welche das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.

Bewerbung: Bewerbungen werden in fünffacher Ausführung (Fullpaper oder Abstract, max. 10 - 15 Seiten) unter dem Stichwort "Förderpreis AMD" bei dem Vorsitzenden der Jury eingereicht.
Die eingereichte Arbeit sollte bereits in deutscher oder englischer Sprache veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen sein. Es wird gebeten, einem kurzen Anschreiben ein Verzeichnis der publizierten Arbeiten, eine Aufstellung und Beschreibung von bereits erhaltenen Förderungen und Auszeichnungen sowie eine Darstellung des beruflichen Werdegangs beizufügen.

Einsendeschluss für Bewerbungen ist jeweils der 5. Mai des Verleihungsjahres.

Jury: Die Jury besteht aus 4 Mitgliedern, den Vorsitzenden eingeschlossen. Außerdem gibt es einen nicht stimmberechtigten, beratenden Vertreter von Novartis Pharma GmbH. Die Jury wird vom Vorstand der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft berufen, der auch den Vorsitzenden benennt. Die Jury trifft ihre Entscheidung durch einfache Stimmenmehrheit.
Werden Vorhaben aus der Klinik eines der Juroren eingereicht, so ist dessen Rücktritt vom Entscheidungsprozess geboten und ein Vertreter zu benennen.

Ab 2004 werden im Abstand von zwei Jahren jeweils zwei Mitglieder des Juroren-Gremiums ausscheiden. Sie werden durch zwei neue Juroren ersetzt, wobei eine gemischte Zusammensetzung von Retinologen aus Klinik und Praxis anzustreben ist. Grundsätzlich ist die Wiederwahl eines Jurymitgliedes möglich. Der Geschäftsbereich Novartis Ophthalmics wird jeweils über die Zusammensetzung der Jury informiert.

Verleihung: Der Förderpreis wird jährlich anlässlich des DOG-Kongresses vergeben. Die erstmalige Vergabe erfolgte im Jahr 2002. Die Verleihung wird von dem Vorsitzenden der Jury vorgenommen.

Dauer: Es ist vorgesehen, den Forschungsförderungspreis weiterhin jährlich neu auszuschreiben. Die Novartis Pharma GmbH behält sich jedoch vor, die Ausschreibung von der Ertragslage der Geschäftseinheit Novartis Ophthalmics bzw. des Gesamtunternehmens abhängig zu machen.

 
         
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Forschungspreis der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft

1. Stifter ist die Bausch & Lomb GmbH, Hans-Riedl-Str. 7 - 9, 85622 Feldkirchen.

2. Zweck des Forschungspreises ist es, hervorragende wissenschaftliche Leistungen junger, operativ tätiger Ophthalmologen zu würdigen bzw. zu fördern.

3. Der Preis ist mit € 5.000 dotiert. Bei Änderung der materiellen Voraussetzung ist durch den Stifter kurzfristig eine Kürzung oder ein Löschen des Preises möglich. Eine Teilung des Preises ist möglich.

4. Die Preisvergabe ist in jährlichem Rhythmus vorgesehen.

5. Voraussetzung für die Vergabe des von Bausch & Lomb gestifteten Forschungspreises ist eine Publikation in deutscher, ggf. in englischer Sprache. Für den Preis sollen Arbeiten aus dem deutschsprachigen Raum bevorzugt berücksichtigt werden. Hervorragende Arbeiten aus anderen Sprachgebieten können einbezogen werden, der wissenschaftliche Autor bzw. die Autorengruppe sollte jedoch bevorzugt seine/ihre Tätigkeit in Deutschland ausüben. Mit dem Forschungspreis können auch prospektive Studien gefördert werden, sofern sie von dem Preisgremium entsprechend begutachtet und bewertet werden (vgl. Punkt 7).

6. Sollte keine preiswürdige Arbeit vorliegen, so kann der Preis ausgesetzt werden. Eine abgelehnte Arbeit kann nicht für die darauffolgenden Vergaben noch einmal vorgelegt werden.

7. Über die Vergabe entscheidet ein Gremium aus 7 stimmberechtigten Mitgliedern.
Es sind jeweils 2 Mitglieder der DOG, BVA, DGII sowie ein Mitglied der Retinologischen Gesellschaft, die jeweils durch den Vorstand der Gesellschaften benannt werden, vertreten. Weiterhin ist ein nicht stimmberechtigtes Mitglied der Bausch & Lomb GmbH vertreten, das durch die Geschäftsleitung des Stifters benannt wird. Dem Wunsch des Stifters entsprechend ist der Direktor der Augenklinik der Universität München der Leiter des Gremiums.
Sollten Bewerber für den Preis aus dieser Klinik kommen, so kann der Direktor der Augenklinik sein Preisrichteramt nach Rücksprache mit dem Vorstand der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft delegieren. Nur in Notfällen (z. B. Krankheit) kann das Gremium auch aus 6 stimmberechtigten Mitgliedern bestehen. Bei länger anhaltendem Ausfall eines Gremiums-Mitgliedes ist durch den Vorstand der Gesellschaft, deren Mitglied ausfällt, ein neues Mitglied zu benennen.
Über die Vergabe des Preises wird durch das Gremium mehrheitlich entschieden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Leiter des Gremiums. Die Tätigkeit der Preisrichter ist ehrenamtlich.

8. Es werden die durch den oder die Bewerber eingereichten und veröffentlichten Arbeiten bzw. Projekte für prospektive Studien bewertet, die dem Generalsekretär der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft spätestens 3 Monate vor dem im Vergabejahr stattfindenden DOG-Kongress vorgelegt werden. Eine Aufstellung und Beschreibung von bereits erhaltenen Förderungen und Auszeichnungen ist der Bewerbung beizufügen.

9. Die Preisverleihung erfolgt entweder anlässlich des DOG-Kongresses oder eines Symposiums der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft.

10. Die Bewerber oder Preisträger sollten nur in Ausnahmefällen älter als 40 Jahre sein.

11. Ein Rechtsanspruch auf den von Bausch & Lomb gestifteten Forschungspreis seitens der in Punkt 7 genannten Gesellschaften oder der Teilnehmer/Bewerber bzw. Preisträger besteht nicht.

12. Preisträger und Laudatio sollen in den Kongressberichten der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft mitgeteilt werden.

13. Der Schriftführer der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft wird gebeten, frühzeitig vor Vergabe des Preises die Universitätskliniken und entsprechende Institutionen hierauf aufmerksam zu machen. Wünschenswert ist eine Mitteilung der in Aussicht stehenden Vergabe des Preises in entsprechenden Fachzeitschriften.

 
         
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Forschungspreis der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft

1. Stifter ist die Kröner Stiftung, c/o Büro Dr. Keller, Bahnhofstr. 92, 82166 Gräfelfing

2. Zweck des Forschungspreises ist es, hervorragende wissenschaftliche Leistungen der Augenheilkunde, die in den letzten beiden Jahren publiziert worden sind, zu würdigen und weiter zu fördern.

3. Der Preis ist mit € 10.000,-- Euro dotiert und wird erstmals 2005 vergeben. Bei Änderung der materiellen Voraussetzungen ist durch den Stifter eine Kürzung oder ein Löschen des Preises möglich. Eine Teilung des Preises ist möglich.

4. Die Preisvergabe ist in jährlichem Rhythmus vorgesehen. Der Preis muss zweckgebunden für weitere Forschungsarbeiten verwendet werden. Hierüber ist der Kröner Stiftung Bericht zu erstatten.

5. Voraussetzung für die Vergabe des von der Kröner Stiftung gestifteten Forschungspreises ist eine Publikation in deutscher, ggf. in englischer Sprache. Für den Preis sollen Arbeiten aus dem deutschsprachigen Raum bevorzugt berücksichtigt werden. Hervorragende Arbeiten aus anderen Sprachgebieten können einbezogen werden, der wissenschaftliche Autor bzw. die Autorengruppe sollte jedoch bevorzugt seine/ihre Tätigkeit in Deutschland ausüben. Mit dem Forschungspreis können auch prospektive Studien gefördert werden, sofern sie von dem Preisgremium entsprechend begutachtet und bewertet werden und die Vorarbeiten in Analogie zu § 2 der Satzung gewertet werden können.

6. Sollte keine preiswürdige Arbeit vorliegen, so kann der Preis ausgesetzt werden. Eine abgelehnte Arbeit kann nicht für die darauffolgenden Vergaben noch einmal vorgelegt werden.

7. Über die Vergabe entscheidet ein Gremium aus 5 stimmberechtigten Mitgliedern, den Vorsitzenden eingeschlossen und einem nicht stimmberechtigten Mitglied der Kröner Stiftung. Die stimmberechtigten Mitglieder werden von dem Präsidium der DOG berufen und wählen selbst einen Vorsitzenden des Gremiums. Über die Vergabe des Preises wird durch das Gremium mehrheitlich entschieden. Die Tätigkeit der Preisrichter ist ehrenamtlich.

8. Es werden die durch den oder die Bewerber eingereichten und veröffentlichten Arbeiten bzw. Projekte für prospektive Studien bewertet, die dem Generalsekretär der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft spätestens 3 Monate vor dem im Vergabejahr stattfindenden DOG-Kongress vorgelegt werden. Eine Aufstellung und Beschreibung von bereits erhaltenen Förderungen und Auszeichnungen ist der Bewerbung beizufügen.

9. Die Preisverleihung erfolgt entweder anlässlich des DOG-Kongresses oder eines Symposiums der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft.

10. Die Bewerber oder Preisträger sollten nur in Ausnahmefällen älter als 40 Jahre sein.
Aus der Bewerbung soll hervorgehen
- Die Fragestellung des Forschungsvorhabens
- Beschreibung des Forschungsvorhabens (bei Studien z.B. Kurzfassung des Studienprotokolls mit Studiendesign, Patientengut, Fallzahlplanung)
- Eine Zusammenfassung bereits vorliegender Ergebnisse bzw. Veröffentlichungen zu diesem Thema.
Der Bewerbung muss eine Darstellung des bisherigen beruflichen Werdegangs sowie ein Publikationsverzeichnis beigefügt werden.

11. Ein Rechtsanspruch auf den von der Kröner Stiftung gestifteten Forschungspreis besteht nicht.

12. Preisträger und Laudatio sollen in den Kongressberichten der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft mitgeteilt werden.

13. Der Schriftführer der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft wird gebeten, frühzeitig vor Vergabe des Preises die Universitätskliniken und entsprechende Institutionen hierauf aufmerksam zu machen. Wünschenswert ist eine Mitteilung der in Aussicht stehenden Vergabe des Preises in entsprechenden Fachzeitschriften.

 
         
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Glaukomforschungspreis der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft

Sponsor: PHARM-ALLERGAN GmbH, Ettlingen

Zweck: Anerkennung für herausragende Arbeiten auf dem Gebiet der experimentellen und klinischen Glaukomatologie.

Dotierung: Der Preis ist mit insgesamt € 5.000 dotiert. Eine Teilung des Preises ist grundsätzlich möglich, die Entscheidung darüber trifft die Jury der DOG.

Bewerber: Nachwuchswissenschaftler/innen an Universitätskliniken oder Universitätsinstituten sowie wissenschaftlich orientierte, praktizierende Augenärzte/ Augenärztinnen mit besonderem Interesse am Glaukom, welche das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.

Bewerbung: Bewerbungsarbeiten werden einfach oder in Form eines Sonderdruckes (in fünffacher Ausfertigung) zusammen mit einem Curriculum vitae der Bewerberin/des Bewerbers sowie einer Aufstellung und Beschreibung von bereits erhaltenen Förderungen und Auszeichnungen eingereicht bei der Geschäftsstelle der DOG, z.Hd. des Schriftführers, Platenstr. 1, 80336 München.

Bewerbungsarbeiten können veröffentlicht oder unveröffentlicht sein. Veröffentlichte wissenschaftliche Originalarbeiten auf dem Gebiet der Glaukomatologie sollten nicht älter als 2 Jahre sein. Der Vorsitzende der Jury sorgt für eine zügige Zirkulation der Bewerbungsunterlagen an die einzelnen Mitglieder der Jury.
Einsendeschluss für Bewerbungen ist jeweils der 5. Mai des Verleihungsjahres.
Die Bewerbungsarbeit wird in deutscher oder englischer Sprache akzeptiert.

Jury: Die Jury besteht aus 4 Mitgliedern, den Vorsitzenden eingeschlossen. Die Jury wird vom Vorstand der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft berufen, der auch den Vorsitzenden benennt. Die Jury trifft ihre Entscheidung durch einfache Stimmenmehrheit.
Im Abstand von 2 Jahren scheiden jeweils zwei Mitglieder aus der Preisjury aus. Sie werden durch zwei neue Juroren ersetzt.

Werden Arbeiten aus der Klinik oder dem Institut eines der Juroren eingereicht, so verzichtet dieser auf sein Stimmrecht in der Jury. Kurzfassungen der preisgekrönten Arbeiten werden deutschsprachig in "Der Ophthalmologe" veröffentlicht.

 
         
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Leonhard-Klein-Preis

Die Leonhard Klein-Stiftung im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft vergibt den Leonhard Klein-Preis zur Förderung der Augenchirurgie 2008 für eine innovative, wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der mikrochirurgischen Instrumentenentwicklung und –anwendung sowie der mikrochirurgischen Operationstechnik, die über eine Modifikation bekannter Verfahren hinausgeht.

Der Preis ist mit 15.000 Euro dotiert und kann sowohl einer Einzelpersönlichkeit als auch einer Forschergruppe zuerkannt werden. Er kann ausnahmsweise auch zu gleichen Teilen an zwei Preisträger verliehen werden. Die Preissumme soll vom Preisträger für die weitere Forschung auf dem Gebiet der Augenchirurgie verwendet werden.

Über die Vergabe des Preises entscheidet ein unter der Federführung des Vorstandes der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft zusammengesetztes Kuratorium.

Der Rechtsweg gegen die Entscheidung des Kuratoriums ist ausgeschlossen. Das Kuratorium bittet um Vorschläge preiswürdiger Arbeiten. Eigenbewerbungen sind nicht zulässig.
Die Arbeiten sind in deutscher oder englischer Sprache in fünffacher Ausfertigung mit folgenden Unterlagen:

Lebenslauf, kurze Darstellung der wissenschaftlichen Arbeit, Publikationsverzeichnis zum Thema der eingereichten Arbeit, ausgewählte Publikationen

bis zum 31. Mai 2008 zu richten an:

Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
z. Hd. Frau Dr. Marilen Macher
Postfach 16 44 60
45224 Essen

 
         
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Promotionspreis des Hermann-Wacker-Fonds der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft

Der Preis dient der Würdigung herausragender Promotions-Arbeiten aus dem gesamten Gebiet der Augenheilkunde oder hiermit verbundener Fächer, wie auch zur Anregung wissenschaftlicher Tätigkeit.

Die Höhe des Preises beträgt € 1.000,--. Der Preis wird einmal jährlich vergeben und bei Nichtvorliegen einer preiswürdigen Arbeit ausgesetzt.
Zum Vorschlag kommen herausragende Arbeiten, die über den Klinikdirektor oder Berichterstatter an den Schriftführer der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft eingereicht werden. Hierfür sind 3 Exemplare der Arbeit notwendig, einschließlich des Votums des Doktorvaters und der Voten (Coreferate), die im Promotionsverfahren zur Verfügung standen.

Die Arbeiten müssen bis zum 1. Februar jeden Jahres durch den Doktorvater der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft, Platenstr. 1, 80336 München zu Händen Schriftführers zugeleitet werden.

Der Vorstand der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft bestimmt 3 Mitglieder der Gesellschaft zu Preisrichtern auf die Dauer von 3 Jahren. Eine einmalige Verlängerung ist möglich für das federführende Kommissionsmitglied.
Das federführende Kommissionsmitglied wird aus ihrer Mitte gewählt. Ihm werden die Stellungnahmen zu den eingereichten Arbeiten schriftlich zugestellt oder in einer gemeinsamen Sitzung mündlich vorgetragen.
Das Preisrichterkollegium entscheidet über die Vergabe des Preises.

Bewerbungen um den Hermann-Wacker-Promotionspreis können erfolgen mit Promotionsarbeiten, deren Einreichung bei der Fakultät nicht länger zurückliegt als 2 Jahre vor dem Jahr der Preisverteilung. Es sollte sich um junge Mediziner handeln, d. h. um Doktoranden, die nicht bereits in anderen Fächern graduiert und u. U. schon Jahre in fester Position tätig waren.

In Ausnahmefällen kann der Preis auch für wissenschaftliche Arbeiten verliehen werden, die auf der Promotionsarbeit aufbauen. Der Bewerber sollte sich in diesem Fall in der augenärztlichen Weiterbildung befinden. Preiswürdig sind nur Arbeiten, die mit exakter wissenschaftlicher Methodik durchgeführt wurden und in der Regel auch klinisch verwertbare Erkenntnisse erbracht haben.

Bei der Beurteilung der eingereichten Arbeiten sollen die Prüfer, wenn sie sich für bestimmte Fragestellungen oder angewandte Methoden nicht kompetent fühlen, unabhängige Gutachter aus anderen medizinischen oder naturwissenschaftlichen Fächern hinzuziehen und deren Stellungnahme bei der Preisverleihung berücksichtigen.

Wenn zum 1. Februar eines Jahres weniger als 3 Arbeiten eingereicht worden sind, findet keine Preisverteilung statt. Die eingereichten Arbeiten können aber bei der ersten danach zustande kommenden Preisverleihung berücksichtigt werden, auch wenn das zeitliche Limit von 2 Jahren überschritten wurde.

Wenn die Preisverleihung in einem Jahr nicht erfolgen konnte, dürfen bei der folgenden ausnahmsweise 2 Preise verliehen werden.

Eine einmal den Preisrichtern vorgelegte, aber nicht mit dem Preis gewürdigte Arbeit kann für die nächste Preisverteilung nicht mehr eingereicht werden. In Ausnahmefällen kann der Preis auch geteilt werden.
Die Preisübermittlung erfolgt durch die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft jährlich anlässlich des DOG-Kongresses.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Stifter kann bei Vorliegen schwerwiegender Gründe vorübergehend oder ganz den Promotionspreis einstellen.

Die Mittel zur Preisvergabe stellt die am 07.05.1968 in München gegründete, vom Stifterverband der Deutschen Wissenschaft verwaltete "Stiftung zur Erforschung der Netzhautablösung" (Hermann-Wacker-Fonds) zur Verfügung. Die Entscheidung hierüber trifft der Beirat dieser Stiftung.

Der Schriftführer der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft wird gebeten, 3 Monate vor Einsendeschluss die Universitätskliniken auf den Preis und Einsendeschluss hinzuweisen.

 
         
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Senator-Hermann-Wacker-Preis

1. Der Preis trägt den Namen Senator-Hermann-Wacker-Preis. Sinn dieses Preises ist es, herausragende wissenschaftliche Forschung und Publikationen auf dem gesamten Gebiet der Netzhaut-Aderhauterkrankungen zu würdigen und den ophthalmologischen Nachwuchs zu wissenschaftlichen Arbeiten anzuregen.

2. Die Höhe des Preises beträgt € 10.000,-. Bei Änderung der materiellen Voraussetzung ist durch den Stifter kurzfristig eine Kürzung oder ein Löschen des Preises möglich. Eine Zweiteilung des Preises ist möglich.

3. Eine Preisvergabe in 4jährigem Rhythmus ist vorgesehen.

4. Es sollen Arbeiten aus dem deutschsprachigen Raum bevorzugt berücksichtigt werden. Voraussetzung ist nicht die Abfassung einer deutschsprachigen Publikation. Hervorragende Arbeiten aus anderen Sprachgebieten können einbezogen werden; eine Publikation in deutscher Sprache, ggf. Englisch, ist Voraussetzung.

5. Sollte keine preiswürdige Arbeit oder eine Folge von solchen zu einem Thema vorliegen, so kann der Preis ausgesetzt werden. Eine abgelehnte Arbeit kann nicht für die darauffolgenden Vergaben noch einmal vorgelegt werden.

6. Verfahren der Preisträger-Ermittlung: Es werden durch den oder die Bewerber eingereichte oder veröffentlichte Arbeiten bewertet, die dem Schriftführer der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft spätestens 6 Monate vor des in dem Vergabejahr stattfindenden DOG-Kongresses vorzulegen sind. Nach Möglichkeit sollten die Arbeiten bzw. Veröffentlichungen aus dem Zeitraum nach der Vergabe des letzten Preises stammen; in Ausnahmefällen kann bei zeitlich längeren experimentellen Studien dieser Zeitraum auch überschritten werden. Eine Aufstellung und Beschreibung von bereits erhaltenen Förderungen und Auszeichnungen ist der Bewerbung beizufügen.
Über die Vergabe des Preises soll das Gremium mehrheitlich entscheiden. Bei
Stimmengleichheit entscheidet der Kommissionsleiter; nur in Notfällen (z. B. Krankheit) kann das Preisrichtergremium auch aus 4 Mitgliedern bestehen. Bei länger anhaltendem Ausfall eines Preisrichtermitgliedes ist durch den Vorstand der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft kurzfristig ein fünftes Mitglied zu benennen.

7. Das Preisrichtergremium besteht aus 5 Mitgliedern, die vom Vorstand der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft benannt werden.
Dem Wunsch des Stifters bzw. der Stiftung zur Erforschung der Netzhautablösung (Hermann- Wacker-Fonds) entsprechend sollte der Direktor der Augenklinik der Universität München der Kommissionsleiter sein; sollten Bewerber für den Preis aus dieser Klinik kommen, so kann der Direktor der Augenklinik sein Preisrichteramt nach Rücksprache mit der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (Schriftführer) delegieren.
Die Tätigkeit der Preisrichter ist ehrenamtlich.

8. Die Preisverleihung erfolgt entweder anläßlich des DOG-Kongresses oder eines Symposions der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft.

9. Nur in Ausnahmen sollten die Bewerber oder Preisträger älter als 40 Jahre sein.

10. Ein Rechtsanspruch seitens der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft oder der Teilnehmer/Bewerber bzw. Preisträger auf den Senator-Hermann-Wacker-Preis besteht nicht.

11. Die Mittel stellt die am 7.5.1968 in München gegründete vom Stifterverband der Deutschen Wissenschaft verwaltete "Stiftung zur Erforschung der Netzhautablösung“ (Hermann-Wacker-Fonds) zur Verfügung. Die Entscheidung hierüber trifft der Beirat dieser Stiftung.

12. Preisträger und Laudatio des oder der Preisträger sollen in den Tagungsberichten des DOG-Kongresses mitgeteilt werden.

13. Der Schriftführer der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft wird gebeten, 18 Monate zur Vergabe des Preises die Universitätskliniken und entsprechende Institutionen hierauf aufmerksam zu machen. Wünschenswert ist eine Mitteilung auf die in Aussicht stehende Vergabe des Preises in entsprechenden Fachzeitschriften.

 
         
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Theodor-Axenfeld-Preis

Gestiftet vom Verlag der Klinischen Monatsblätter für Augenheilkunde, Georg Thieme Verlag Stuttgart.
Der Theodor-Axenfeld-Preis wird alle zwei Jahre verliehen. Mit dem Theodor Axenfeld-Preis wird eine Arbeit aus den Klinischen Monatsblättern für Augenheilkunde ausgezeichnet, die wesentliche Fortschritte auf dem Gebiet der praktischen Augenheilkunde erbracht hat.
Der Preis ist mit 1500 € dotiert.

Er soll möglichst ungeteilt an eine Arbeit verliehen werden, die in der Zeitspanne der beiden Jahre seit der letzten Preisverleihung in den Klinischen Monatsblättern für Augenheilkunde erschienen ist. Die Inhalte dürfen nicht – auch nicht auszugsweise –an anderer Stelle bereits publiziert sein.
Das Preisrichterkollegium setzt sich zusammen aus den verantwortlichen Schriftleitern der Klinischen Monatsblätter für Augenheilkunde als ständige Mitglieder und den jeweiligen Präsidenten der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft, Österreichischen Ophthalmologischen Gesellschaft und Schweizerischen Ophthalmologischen Gesellschaft.

Die Verleihung erfolgt anlässlich des DOG-Kongresses.

Die nächste Verleihung findet 2007 statt.

 
         
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Tropenophthalmologie-Preis

Der Preis wird verliehen vom Deutschen Komitee zur Verhütung von Blindheit und der AMO Germany GmbH.

Es erfolgt keine Ausschreibung.

Ein Gremium bestehend aus Prof. Matthias Sachsenweger, Landshut, Dr. Hannsjürgen Trojan, Marburg und Prof. Dr. V. Klauß, München, wählt einen Preisträger.

 
         
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Videopreis der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft

Stifterin: Acri.Tec GmbH, München

Zweck: Anerkennung für herausragende Filme auf dem Gebiet der Augenheilkunde, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Inhalt haben oder der Fortbildung dienen.

Dotierung:
€ 5.000 verteilt auf 3 Preise:
1. Preis € 2.500
2. Preis € 1.500
3. Preis € 1.000

Bewerber: Personen, die ärztlich bzw. wissenschaftlich tätig sind.

Bewerbung: Der Film muss zur Filmsitzung der DOG fristgerecht und unter Beachtung der in der Einladung genannten Formalitäten angemeldet werden. Er darf nicht an anderer Stelle prämiert worden sein, es muss sich um die Erstveröffentlichung im deutschen Sprachraum handeln.
Der Film kann in deutscher oder englischer Sprache vertont sein.

Jury: Die Jury besteht aus 5 Mitgliedern, den Vorsitzenden eingeschlossen. Diese werden vom Gesamtpräsidium der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft berufen, das auch den jeweiligen Vorsitzenden benennt. Die Amtsperiode beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist möglich.

Jury für die Amtsperiode 2006:
Prof. Dr. N. Pfeiffer, Mainz (Vorsitzender)
Prof. Dr. G. Auffarth, Heidelberg
Porf. Dr. M. Kohlhaas, Dresden
Prof. Dr. Th. Reinhard, Freiburg
Prof. Dr. J. Roider, Kiel

Die Jury stellt die Bewertungskriterien auf und bestimmt insbesondere den Stellenwert, den
- die formale filmische Qualität
- die wissenschaftliche Qualität
- die Originalität
- die didaktische Qualität
bei der Bewertung einnehmen sollen.
Die Jury trifft ihre Entscheidungen mit einfacher Mehrheit.

 
         
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Von Graefe-Preis der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft

Der "von Graefe-Preis" ist zum Gedächtnis an Albrecht von Graefe an Stelle des erloschenen von Welzschen-Graefe-Preises durch Schenkungen der deutschen Lehrer der Augenheilkunde sowie des Vereins Rheinisch-Westfälischer Augenärzte geschaffen worden. Er soll dazu dienen, durch Ehrung wissenschaftlicher Leistungen die Augenheilkunde zu fördern.
Das Vermögen ist Eigentum der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft und größtenteils erloschen.
Der von Graefe-Preis wird alle 2 Jahre - oder, falls in dem betreffenden Jahr keine Versammlung stattfindet oder sich das Preisrichterkollegium nicht auf einen würdigen Kandidaten einigen kann, im 3. Jahre - für ganz besonders herausragende wissenschaftliche Leistungen im Bereich der Augenheilkunde im deutschsprachigen Raum zuerkannt. Der Preisträger hält im Rahmen der der Verleihung folgenden Jahrestagung der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft eine von Graefe-Vorlesung.
Die Höhe des Preises bestimmt der Vorstand nach der jeweiligen Vermögenslage.
Das Preisgeld beträgt zur Zeit € 5.000,--.

Das Preisrichterkollegium setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen. Zwei davon werden vom Vorstand der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft ernannt, die übrigen drei von den Mitgliedern entweder in der Mitgliederversammlung oder durch schriftliche Umfrage aus sechs vom Vorstand vorgeschlagenen Mitgliedern der Gesellschaft durch einfache Majorität gewählt.

Die Preisrichter entscheiden über die Zuerkennung des von Graefe-Preises durch einfache Majorität.
Der Preis kann ausnahmsweise geteilt werden.

Enthalten die geprüften Jahrgänge keine preiswürdige Arbeit, so unterbleibt in dem betreffenden Jahr die Preisverleihung.
Die Bekanntgabe des Preisträgers geschieht anlässlich des DOG-Kongresses im Verleihungsjahr.

 
         
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Von Graefe-Medaille der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft

1. Die von Graefe-Medaille soll alle 10 Jahre demjenigen zuerkannt werden, der sich unter den Zeitgenossen - ohne Unterschied der Nationalität - die größten Verdienste um die Förderung der Ophthalmologie erworben hat. Niemals soll die Medaille zweimal derselben Person verliehen werden.

2. Der Kandidat für die Zuerkennung der Medaille wird von einer zu diesem Zweck gebildeten Kommission ermittelt; die Zuerkennung der Medaille erfolgt durch die Zustimmung der Mitgliederversammlung.

3. Zur Bildung der Kommission versendet der Vorstand der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) an alle Mitglieder zwei Wahlvorschläge. Der eine muss 20 Namen inländischer, der andere 12 Namen ausländischer wissenschaftlich tätiger Mitglieder der DOG enthalten. Auf diesen Wahlvorschlägen sind von den Wählern 10 bzw. 6 Namen zu kennzeichnen. Kommissionsmitglieder werden diejenigen 10 bzw. 6 Personen, welche die meisten Stimmen in ihrer Wahlgruppe erhalten haben. Beim Ausscheiden eines Mitgliedes aus der Kommission rückt derjenige aus der betreffenden Wahlgruppe nach, der die nächsthöhere Stimmenzahl erhalten hat.
Das 17. Mitglied der Kommission ist der Schriftführer der DOG.
Vor der Versendung der Wahlvorschläge hat sich der Vorstand zu vergewissern, dass die in ihnen aufgeführten Mitglieder der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft ggf. bereit sind, die Wahl anzunehmen und die damit verbundenen Aufgaben zu erfüllen.
Die Briefwahl muss so zeitig erfolgen, dass die Kommission zwei Jahre vor der Zuerkennung der Medaille zusammentreten kann.

4. In der ersten Kommissionssitzung findet unter Leitung des Schriftführers der DOG die Wahl des Federführenden statt. Der Federführende bespricht sodann mit den Kommissionsmitgliedern ihre Aufgaben und den genauen Arbeits- und Zeitplan.

5. Jedes Mitglied hat dem Federführenden binnen 4 Monaten drei nach seiner Meinung der Auszeichnung würdige Personen zu nennen und jede Nennung kurz zu begründen. Der Federführende sendet ein halbes Jahr nach der konstituierenden Sitzung den Kommissionsmitgliedern die Zusammenstellung aller Nennungen in Form eines Votenspiegels, damit sich jedes Mitglied eingehend mit den Nennungen beschäftigen und ein persönliches Urteil gewinnen kann. Wird ein Kommissionsmitglied benannt, so scheidet es aus der Kommission aus und wird nach Punkt 3 der Statuten ersetzt. Das ausscheidende Mitglied und das neue Mitglied werden vom Federführenden entsprechend benachrichtigt.

6. Ein Jahr vor dem Zuerkennungstermin findet die zweite Sitzung der Kommission statt. Die Nennungen werden diskutiert und es werden die Kandidaten in die engere Wahl genommen, deren Zahl von Nennungen eine Einbeziehung in den weiteren Entscheidungsprozess sinnvoll erscheinen lässt.

7. Der Federführende versendet binnen 4 Monaten nach der Sitzung die Unterlagen (Curriculum vitae und Literaturverzeichnis) der in die engere Wahl einbezogenen Kandidaten an alle Mitglieder der Kommission. Er bestimmt für jeden Kandidaten ein Mitglied der Kommission zur Vorbereitung einer Laudatio.

8. Am Zuerkennungstermin findet die dritte Kommissionssitzung statt. Die Diskussion wird eingeleitet durch die Laudatio jedes Kandidaten durch das vorher bestimmte Mitglied der Kommission. Diese soll die den anderen Kommissionsmitgliedern bereits bekannten Fakten ergänzen. Sind mehr als drei Kandidaten in der Diskussion, so wählt jedes Mitglied dann in geheimer Wahl drei Kandidaten für die engere Wahl. Die auf diese Weise ermittelten drei Kandidaten mit der größten Stimmenzahl werden erneut diskutiert und aus ihnen der endgültige Kandidat für die von Graefe-Medaille in geheimer Abstimmung gewählt. Hat keiner der drei Kandidaten die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht, so wird eine Stichwahl zwischen den beiden mit der größten Stimmenzahl vorgenommen. Beträgt in der Stichwahl der Stimmenunterschied drei und weniger Stimmen, so werden der Mitgliederversammlung beide Kandidaten vorgeschlagen.
Sind drei oder weniger Kandidaten in der engeren Wahl, so vereinfacht sich das Verfahren in entsprechender Weise.

9. Der Zuerkennungsvorschlag der Kommission wird mitsamt einer ausführlichen Begründung vom Federführenden dem Vorstand der DOG übermittelt, der ihn der Mitgliederversammlung mit der Bitte um Zustimmung vortragen lässt. Werden der Mitgliederversammlung zwei Kandidaten vorgeschlagen, so erfolgt eine geheime Abstimmung. Der Kandidat mit der Mehrheit der gültigen Stimmen ist gewählt, wobei Enthaltungen nicht zählen. Unmittelbar nach der Abstimmung wird dem Gewählten die Verleihung mitgeteilt.

10. In der nächsten Versammlung der Gesellschaft wird die Ehrenmedaille dem Erwählten in feierlicher Weise mit einer Ansprache überreicht, in welcher die unsterblichen Verdienste Albrecht von Graefes in Erinnerung gebracht werden und der Gewählte als würdiger Nachfolger geehrt wird. Sodann hält der Gewählte über ein Thema eigener Wahl eine "Albrecht-von-Graefe-Gedächtnisvorlesung". Falls der Gewählte nicht anwesend sein kann, wird eine entsprechende Ansprache an die Versammlung gerichtet und ihm die von Graefe-Medaille durch einen Beauftragten der Gesellschaft überbracht.

11. Im Falle der Auflösung der DOG sollen die Erträge des bei der Vereinigten Studienstiftungenverwaltung der Universität Heidelberg verwalteten Stiftungskapitals der entsprechenden Nachfolgeorganisation der deutschen Augenärzte zur weiteren Zuerkennung der von Graefe-Medaille übergeben werden und es derselben überlassen bleiben, bei der Zuerkennung einen ihr zweckmäßig scheinenden Modus zu befolgen.

 
         
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