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DOG-Empfehlungen, Leitlinien


Leitlinie der DOG Verkehrskommission für die

Prüfung des Gesichtsfeldes bei der Fahreignungsbegutachtung
durch Arbeits-, Betriebsmediziner, Ärzte bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
Ärzte des Gesundheitsamtes oder Ärzte der öffentlichen Verwaltung

Februar 2004


Bedeutung des Gesichtsfeldes für den Straßenverkehr

Methode

Bewertung von Gesichtsfelddefekten

Bewertung der Mitarbeit des Probanden

Hinweise zur praktischen Durchführung

FeV/FeVÄndV

Empfehlung der DOG


Autor:
Prof. Dr. Dr. Bernhard Lachenmayr, Vorsitzender der Verkehrskommission der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG)


 
         
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Bedeutung des Gesichtsfeldes für den Straßenverkehr

Ein intaktes Gesichtsfeld ist eine unabdingbare Voraussetzung für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr. Die Wertigkeit des Gesichtsfeldes ist derjenigen der zentralen Tagessehschärfe gleichzusetzen. Der überwiegende Teil des für den Fahrer relevanten Verkehrsgeschehens spielt sich im zentralen Bereich innerhalb von 25° bis 30° Abstand vom Gesichtsfeldzentrum ab. Beidäugig sich deckende Gesichtsfelddefekte auch geringer Ausdehnung in diesem zentralen Gesichtsfeldanteil bedeuten absolute Fahruntauglichkeit. Der Fahrer benötigt darüber hinaus die peripheren Gesichtsfeldbereiche im horizontalen Meridian bis an die Grenzen des Gesichtsfeldes: Vor einem Spurwechsel muss er sich durch eine Kopfwendung vergewissern, ob rechts oder links von ihm die Fahrbahn frei ist. Auch hier dürfen folglich keine Einschränkungen hingenommen werden. Liegen Defekte an beiden Augen vor, so sollte eine Untersuchung des binokularen Gesichtsfeldes darüber Aufschluss geben, ob die Defekte deckungsgleich sind oder nicht.

 
         
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Methode

Zur Prüfung des Gesichtsfeldes dürfen nur homogen ausgeleuchtete und geeichte Prüfgeräte verwendet werden, die eine Untersuchung des gesamten Gesichtsfeldes unter kontrollierten und standardisierten Bedingungen ermöglichen. Dies ist in der Regel nur durch Halbkugelperimeter gewährleistet. Bogenperimeter erfüllen diese Anforderung nicht und sind daher ungeeignet. Bislang basiert die Prüfung des Gesichtsfeldes bei der Fahreignungsbegutachtung auf der Verwendung manueller Perimeter vom Typ des Perimeters nach Goldmann. Es können auch automatisierte Perimeter verwendet werden, sofern sie den Empfehlungen der DOG entsprechen (Empfehlung der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft und des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands zur Fahreignungsbegutachtung für den Straßenverkehr, Anleitung für die augenärztliche Untersuchung und Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, 2003, 3. Auflage).

Gemäß Anlage 6 zur FeVÄndV muss mit einem automatischen Halbkugelperimeter geprüft werden, das mit einer überschwelligen Prüfmethode das Gesichtsfeld bis 70° nach beiden Seiten und bis 30° nach oben und unten untersucht. Insgesamt sollte das Gesichtsfeld jedes Auges an mindestens 100 Orten geprüft werden. Alternativ kann eine Prüfung mit einem manuellen Perimeter nach Goldmann mit mindestens 4 Prüfmarken (z.B. III/4, I/4, I/2, I/1) an jeweils mindestens 12 Orten pro Prüfmarke erfolgen. Die Industrie, die automatische Rasterperimeter für die Fahreignungsbegutachtung anbietet, muss garantieren, dass die Anforderungen der Anlage 6 zur FeVÄndV und die Empfehlungen der DOG eingehalten werden.

Der Gesichtsfeldbeurteilung müssen ausreichend zuverlässige Normalwerte zugrunde liegen. Diese sind im Zweifelsfall beim Gerätehersteller zu erfragen. Werden an beiden Augen Gesichtsfeldausfälle gefunden, so ist zu prüfen, ob die Ausfälle auch im binokularen Gesichtsfeld zu finden sind. Im Zweifelsfall und wenn aufgrund der beantragten Fahrerlaubnisklasse nicht ohnehin ein normales Gesichtsfeld für jedes Auge gefordert wird, sollte zusätzlich eine Prüfung des binokularen Gesichtsfeldes durchgeführt werden. Bei Brillenträgern ist auf die durch Brillengläser und Fassung verursachten Gesichtsfeldausfälle zu achten. Dies gilt insbesondere für Gläser mit stärkerer positiver Brechkraft. Ergeben sich bei der Prüfung an einem automatischen Perimeter Defekte, die zur Verweigerung einer Fahrerlaubnis führen würden oder die keine eindeutige Beurteilung zulassen, so hat eine Nachprüfung mit der manuell-kinetischen Methode nach Goldmann zu erfolgen. Dies muss durch einen Augenarzt erfolgen.

 
         
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  Bewertung von Gesichtsfelddefekten

Der zentrale 20°-Bereich des Gesichtsfeldes muss (mit Ausnahme des Blinden Flecks) völlig frei von relativen oder absoluten Defekten sein. Bis 60° Exzentrizität dürfen maximal 2 relative oder absolute Defekte auftreten, allerdings nicht in unmittelbarer Nachbarschaft. Im Randbereich des Gesichtsfeldes ab 30° nach oben und jeweils nach nasal unten sind Defekte zulässig (Oberlid- bzw. Nasenartefakte). Werden diese Kriterien der Normalität nicht erfüllt, so ist die Untersuchung gemäß Anlage 6 zur FeVÄndV, Abs.2.2. nicht als normal zu bewerten. Es muss dann eine gutachtliche Untersuchung beim Augenarzt erfolgen.

 
         
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Bewertung der Mitarbeit des Probanden

Die Mitarbeit des Probanden wird vom Programm kontrolliert: die falsch-positiven Fangfragen bedeuten, dass ein Proband wiederholt den Antwortknopf betätigt, auch wenn gar kein Testreiz dargeboten wird; die falsch-negativen Fangfragen bedeuten, dass der Proband in einem Areal, in dem er bereits den Testreiz wahrgenommen hat, bei der Wiederholung diesen nicht mehr erkennt; zusätzlich wird oft die Fixationskontrolle durch Projektion von Testpunkten in den Blinden Fleck durchgeführt. In jeder dieser drei Kategorien darf nicht mehr als 30% Fehlerrate gemeldet werden, ansonsten ist der Befund nicht verwertbar. Der Test kann einmal wiederholt werden, sollte auch dann kein verwertbares Ergebnis resultieren, muss eine Nachprüfung beim Augenarzt erfolgen.

 
         
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Hinweise zur praktischen Durchführung

Grundvoraussetzung für eine korrekte Perimetrie ist die genaue Kenntnis der Refraktion des untersuchten Auges. Diese sollten am besten von einer aktuell gemessenen Refraktion stammen. Falls diese nicht verfügbar ist, sollte wenigstens mittels eines Scheitelbrechwertmessers die aktuelle Brille ausgemessen werden bzw. aus einem Brillenpass übertragen werden. Die Refraktion muss korrekt in das Perimeter eingegeben werden, um das richtige Vorsatzglas für die Untersuchung in Abhängigkeit vom Lebensalter des Patienten auszuwählen. Nur in Ausnahmenfällen reicht es aus, das Zentrum mit der Brille des Probanden und die Peripherie ohne Brille zu untersuchen. Während der Untersuchung muss auf korrekte Positionierung des Patientenauges geachtet werden: kein Verkippen des Kopfes bzw. Auges vor dem Korrekturglashalter. Das Korrekturglas muss bei Prüfung der Gesichtsfeldperipherie entfernt werden.

 
         
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FeV / FeVÄndV

Die FeVÄndV fordert bei einer augenärztlichen Untersuchung für die Fahrerlaubnisklassen A, A1, B, BE, M, L und T ein normales Gesichtsfeld eines Auges oder ein gleichwertiges beid¬äugiges Gesichtsfeld mit einem horizontalen Durchmesser von mindestens 120°. Gemäß FeVÄndV muss insbesondere das zentrale Gesichtsfeld bis 30° normal sein. Ergeben sich unklare Defekte oder steht nicht zweifelsfrei fest, dass die Mindestanforderungen erfüllt werden, so hat eine manuelle Nachprüfung an einem Perimeter nach Goldmann mit der Marke III/4 zu erfolgen. Diese Forderung der FeVÄndV entspricht der Empfehlung der Verkehrskommission der DOG. Für die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird folgendes verlangt: “Normales Gesichtsfeld beider Augen, wenigstens normales binokulares Gesichtsfeld mit einem horizontalen Durchmesser von mindestens 140°, insbesondere muss das zentrale Gesichtsfeld bis 30° normal sein. Ergeben sich unklare Defekte oder steht nicht zweifelsfrei fest, dass die Mindestanforderungen erfüllt werden, so hat eine Nachprüfung an einem manuellen Perimeter nach Goldmann mit der Marke III/4 zu erfolgen. Bei zulässiger Einäugigkeit (Klassen C, C1, CE, C1E und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung): normales Gesichtsfeld eines Auges.“ Diese Formulierungen entsprechen den Empfehlungen der Verkehrskommission der DOG.

 
         
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Empfehlung der DOG

Für die Fahrerlaubnisklassen A, A1, B, BE, M, L und T wird ein normales Gesichtsfeld eines Auges oder ein gleichwertiges binokulares Gesichtsfeld gefordert, d.h. das binokulare Gesichtsfeld muss wenigstens die Ausdehnung eines normalen monokularen Gesichtsfeldes aufweisen. Für die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird ein normales Gesichtsfeld für jedes Auge oder wenigstens ein normales binokulares Gesichtsfeld gefordert. Besonders streng zu bewerten ist das zentrale Gesichtsfeld bis 30° und der horizontale periphere Bereich, da hier die weitaus wichtigsten Informationen für den Kraftfahrer erfasst werden müssen. Geringfügige Einschränkungen in der oberen und unteren äußeren Peripherie müssen demgegenüber nicht so streng bewertet werden.