![]() |
![]() |
||||||
|
|
DOG Stellungnahmen
5. April 2005 Entgegen dem Votum des Gemeinsamen Bundesausschusses empfiehlt die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft weiterhin ein Glaukomscreening entsprechend der Leitlinie Nr. 15c. Insbesondere soll dadurch die Zahl der unerkannten Glaukome reduziert werden, die derzeit auf 50% geschätzt wird. Wie aus der EMGT-Studie und OHT-Studie eindeutig hervorgeht, führt eine rechtzeitige Behandlung erhöhter Augendrucke zu einer wirksamen Prävention und eine frühzeitige drucksenkende Behandlung des Glaukoms zu einer Abflachung der Progression mit besserem Erhalt der Sehfunktion. Das Screening muss entsprechend der Leitlinie sorgfältig durchgeführt werden, insbesondere unter dem Aspekt, dass physiologisch große Papillenexkavationen (Makropapille) nicht als Glaukom missinterpretiert werden dürfen, und okuläre Hypertensionen in der Regel nur bei Vorliegen von Risikofaktoren behandlungsbedürftig sind. |
|||
| Zurück Seitenanfang |
Download Stellungnahme [PDF] |