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DOG Stellungnahmen

Stellungnahme der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft e.V.
zur Orthokeratologie
Bei der Orthokeratologie werden speziell angepasste, harte
Kontaktlinsen während des Schlafs getragen, die bei mäßig ausgeprägter
Fehlsichtigkeit die Hornhautwölbung so verformen, dass nach einigen
Tagen bis Wochen auch ohne Korrektion eine gute Sehschärfe erreicht
werden kann. Von der Kraftfahreignung kann ausgegangen werden, wenn
Träger von Orthokeratologie-Kontaktlinsen durch mindestens
vierteljährliche, dokumentierte augenärztliche Sehtests, die morgens
und abends durchgeführt werden, nachweisen, dass zu den dokumentierten
Fahrzeiten ein stabiles und für die Anforderungen der
Fahrerlaubnisklasse ausreichendes Sehvermögen vorliegt. Die sollte
durch Mitführen der dokumentierten Sehtests nachgewiesen werden
können.
Dazu ist nachzuweisen, dass der Patient am Ende der Wachphase vor
Einsetzen der Orthokeratologie-Linse eine für das Führen eines
Kraftfahrzeugs ausreichende Sehschärfe erreicht. Hierzu muss auch das
Dämmerungssehvermögen und die Blendempfindlichkeit geprüft werden.
Grundsätzlich weist das Verfahren Orthokeratologie im Zusammenhang mit
der Kraftfahreignung bestimmte Probleme auf.
Zunächst kann die Hornhaut durch die Orthokeratologie-Kontaktlinse
während der Nacht Schaden nehmen: Daraus können oberflächliche
Hornhautschäden bis hin zu Fahruntüchtigkeit durch Eintrübungen der
Hornhaut resultieren. Bei einer Dezentrierung der Linse über Nacht
kann eine erhebliche Herabsetzung der Sehschärfe des betreffenden
Auges resultieren. Ferner sollten bei oberflächlichen
Augenerkrankungen, wie bei "rotem Auge" und bei Infekten wie z.B.
Husten, Schnupfen und fieberhaften Erkrankungen, Kontaktlinsen
grundsätzlich nicht getragen werden. Beim Weglassen der
Orthokeratologie-Linsen ändert sich dann die Brechkraft der Augen
allmählich wieder zu den Werten, die ohne Hornhaut-Verformung
vorliegen. In dieser Zeit, die mehrere Tage bis Wochen dauern kann,
wird auch mit der früheren Brille meist keine volle Sehschärfe
erreicht, so dass vorübergehend Fahruntüchtigkeit eintritt. Dies
könnte beim Absetzen der Orthokeratologie-Linsen weitgehend
ausgeglichen werden, indem Tageslinsen mit täglich neu angepassten
Werten getragen werden. Allerdings kommt dieses Verfahren bei
Infektionen nicht infrage. Bei "normalen" Linsen könnte sofort auf
Brilletragen gewechselt werden, was bei Orthokeratologie-Linsen nicht
möglich ist. Darüber ist der Proband schriftlich aufzuklären.
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