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DOG Stellungnahmen


Stellungnahme der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft e.V.

zur Orthokeratologie

Bei der Orthokeratologie werden speziell angepasste, harte Kontaktlinsen während des Schlafs getragen, die bei mäßig ausgeprägter Kurzsichtigkeit die Hornhautwölbung so abflachen, dass nach einigen Tagen bis Wochen auch ohne Korrektion eine gute Sehschärfe erreicht werden kann.
Von der Kraftfahreignung kann ausgegangen werden, wenn Träger von Orthokeratologiekontaktlinsen durch das Vorlegen eines augenärztlichen Gutachtens den Nachweis erbringen, dass zu den dokumentierten Fahrzeiten ein stabiles und für die Anforderungen der Fahrerlaubnisklasse ausreichendes Sehvermögen vorliegt.

Dazu ist nachzuweisen, dass der Patient am Ende der Wachphase vor Einsetzen der OK Linse eine für das Führen eines KFZ ausreichende Sehschärfe erreicht. Hierzu muss auch das Dämmerungssehvermögen geprüft werden. Grundsätzlich weist das Verfahren Orthokeratologie im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung bestimmte Probleme auf:
Zunächst kann die Hornhaut durch die OK-Kontaktlinse während der Nacht Schaden nehmen: Daraus können oberflächliche Hornhautschäden bis hin zu Fahruntüchtigkeit durch Eintrübungen der Hornhaut resultieren. Ferner sollten bei oberflächlichen Augenerkrankungen wie bei „rotem Auge“ und bei Infekten wie z.B. Husten, Schnupfen und fieberhaften Erkrankungen Kontaktlinsen grundsätzlich nicht getragen werden. Beim Weglassen der Orthokeratologie-Linsenändert sich dann die Brechkraft der Augen allmählich wieder zu den Werten, die ohne Hornhaut-Verformung vorliegen. In dieser Zeit, die mehrere Tage bis Wochen dauern kann, wird auch mit der früheren Brille meist keine volle Sehschärfe erreicht, so dass vorübergehend Fahruntüchtigkeit eintritt. Bei „normalen“ Linsen könnte sofort auf Brilletragen gewechselt werden, was bei OK nicht sofort möglich ist, da die Brillenwerte zunächst nicht stimmen. Tageslinsen mit angepassten Werten können jedoch wegen der Infektion ebenfalls nicht getragen werden. Darüber ist der Proband schriftlich aufzuklären.

Neben der Verträglichkeit des Verfahrens ist auch die Qualität der erreichbaren Sehschärfe über die Wachphase hinweg nicht in allen Fällen vorhersehbar. Bei abklingender Wirkung des OK-Effektes kann es für Träger dieser Linsen dazu kommen, dass sie nicht mehr über eine für die Teilnahme am Straßenverkehr ausreichende Sehschärfe verfügen. Es besteht in diesem Fall zwar die Möglichkeit, dass der Proband die OK-Linsen einsetzt, denn mit diesen Linsen ist er meist wieder fahrtüchtig. Es ist allerdings fraglich, ob der Proband das Nachlassen seiner Sehkraft
selbstständig richtig einzuschätzen vermag und er die OK-Linsen damit rechtzeitig einsetzt.

 
         
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DOG Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft
Februar 2007

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