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DOG Stellungnahmen


Stellungnahme der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft e.V.

zur Orthokeratologie

Bei der Orthokeratologie werden speziell angepasste, harte Kontaktlinsen während des Schlafs getragen, die bei mäßig ausgeprägter Fehlsichtigkeit die Hornhautwölbung so verformen, dass nach einigen Tagen bis Wochen auch ohne Korrektion eine gute Sehschärfe erreicht werden kann. Von der Kraftfahreignung kann ausgegangen werden, wenn Träger von Orthokeratologie-Kontaktlinsen durch mindestens vierteljährliche, dokumentierte augenärztliche Sehtests, die morgens und abends durchgeführt werden, nachweisen, dass zu den dokumentierten Fahrzeiten ein stabiles und für die Anforderungen der Fahrerlaubnisklasse ausreichendes Sehvermögen vorliegt. Die sollte durch Mitführen der dokumentierten Sehtests nachgewiesen werden können.

Dazu ist nachzuweisen, dass der Patient am Ende der Wachphase vor Einsetzen der Orthokeratologie-Linse eine für das Führen eines Kraftfahrzeugs ausreichende Sehschärfe erreicht. Hierzu muss auch das Dämmerungssehvermögen und die Blendempfindlichkeit geprüft werden. Grundsätzlich weist das Verfahren Orthokeratologie im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung bestimmte Probleme auf.

Zunächst kann die Hornhaut durch die Orthokeratologie-Kontaktlinse während der Nacht Schaden nehmen: Daraus können oberflächliche Hornhautschäden bis hin zu Fahruntüchtigkeit durch Eintrübungen der Hornhaut resultieren. Bei einer Dezentrierung der Linse über Nacht kann eine erhebliche Herabsetzung der Sehschärfe des betreffenden Auges resultieren. Ferner sollten bei oberflächlichen Augenerkrankungen, wie bei "rotem Auge" und bei Infekten wie z.B. Husten, Schnupfen und fieberhaften Erkrankungen, Kontaktlinsen grundsätzlich nicht getragen werden. Beim Weglassen der Orthokeratologie-Linsen ändert sich dann die Brechkraft der Augen allmählich wieder zu den Werten, die ohne Hornhaut-Verformung vorliegen. In dieser Zeit, die mehrere Tage bis Wochen dauern kann, wird auch mit der früheren Brille meist keine volle Sehschärfe erreicht, so dass vorübergehend Fahruntüchtigkeit eintritt. Dies könnte beim Absetzen der Orthokeratologie-Linsen weitgehend ausgeglichen werden, indem Tageslinsen mit täglich neu angepassten Werten getragen werden. Allerdings kommt dieses Verfahren bei Infektionen nicht infrage. Bei "normalen" Linsen könnte sofort auf Brilletragen gewechselt werden, was bei Orthokeratologie-Linsen nicht möglich ist. Darüber ist der Proband schriftlich aufzuklären.

 
         
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DOG Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft
September 2008

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