Empfehlungen, Leitlinien

Empfehlung der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft e.V.
und des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands zur
Fahreignungsbegutachtung für den Straßenverkehr
5. Aufklärung bei Vorliegen von Sehmängeln
Verminderte Sehschärfe
Ein Fahrer mit verminderter Sehschärfe erkennt Hindernisse oder Gefahren später als ein Normalsichtiger. Dies gilt ganz besonders für Überholsituationen im Überlandverkehr (Landstraße). Gemäß seiner mit bestmöglicher Korrektion noch erzielbaren Sehschärfe muss er entsprechend langsamer fahren als ein Normalsichtiger.
Gesichtsfeldausfälle
Auf Gefahren, die er wegen eines Gesichtsfeldausfalles nicht wahrnimmt, kann ein Fahrer nicht reagieren. Dadurch ist das Unfallrisiko erhöht. Bei Erblindung eines Auges ist das Gesichtsfeld auf dieser Seite immer beträchtlich eingeschränkt. Bei Überholvorgängen, beim Überqueren von Straßenkreuzungen und beim Einbiegen in eine Seitenstraße ist besondere Vorsicht geboten.
Fehlendes Stereosehen
Bei fehlendem Stereosehen ist eine rasche und exakte Abstandsschätzung im Nahbereich nicht immer möglich: beim Einparken, Rückwärtsfahren und bei engen Durchfahrten ist besondere Vorsicht geboten.
Störungen der Augenbeweglichkeit und/oder Doppelbildwahrnehmung
Störungen der Beweglichkeit der Augen oder des Kopfes beeinträchtigen die schnelle Orientierungsfähigkeit des Fahrers und verlangsamen seine Reaktion in plötzlich auftretenden Gefahrensituationen. Beim Wahrnehmen von Doppelbildern kann es zu gefährlichen Fahrfehlern kommen, wenn der Fahrer auf das falsche Doppelbild reagiert, oder wenn er bei neu aufgetretenen Augenmuskelstörungen in der Lokalisation gestört ist. Die plötzliche und ungewohnte Einäugigkeit durch das Zukneifen eines Auges ist genauso risikoreich.
Störungen des Dämmerungssehvermögens
Eine Herabsetzung des Dämmerungssehvermögens bedingt ein großes Unfallrisiko in Dämmerung und Nacht. Schon der Normalsichtige kann bei Nacht oftmals Fußgänger oder Radfahrer nicht mehr rechtzeitig erkennen, um so mehr der Fahrer mit gestörtem Dämmerungssehvermögen. Bei eingeschränktem Dämmerungssehvermögen ist deshalb beim Fahren in der Nacht erhöhte Vorsicht geboten. Werden die Grenzwerte nicht erreicht, muss auf nächtliches Autofahren verzichtet werden.
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