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Empfehlungen, Leitlinien


Empfehlung der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft e.V.
und des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands zur
Fahreignungsbegutachtung für den Straßenverkehr

3. Das augenärztliche Gutachten

3.2 Befund der augenärztlichen Untersuchung
3.2.7 Brechende Medien

Bedeutung für den Straßenverkehr
Die Untersuchung der brechenden Medien gibt Auskunft über den Zustand von Hornhaut, Iris, Linse und Glaskörper sowie über Pupillenweite und Pupillenreaktion. Oft lassen sich dadurch Ursachen von Defiziten der Sehschärfe, der Kontrastwahrnehmung oder der Blendempfindlichkeit klären. Ergibt die Untersuchung einen Anhalt für fortschreitende Erkrankungen, so müssen regelmäßige Nachuntersuchungen erfolgen.

Methode
Die Untersuchung hat an der Spaltlampe, auch im durchfallenden Licht zu erfolgen. Dabei ist speziell die Transparenz der optischen Medien zu beurteilen. Besonderes Augenmerk gilt fortschreitenden degenerativen Hornhauterkrankungen, evtl. durchgeführten refraktiv-chirurgischen Eingriffen, wie z.B. RK (Radiäre Keratotomie), PRK (Photorefraktive Keratektomie) oder LASIK (Laser in situ Keratomileusis) oder andere Verfahren, sowie der Aphakie oder Pseudophakie. Weiterhin sind Pupillenweite und Pupillenreaktion zu beurteilen, wobei auf Pigmentblattdefekte und Pigmentdispersion zu achten ist. Die Untersuchung hat deshalb zunächst bei medikamentös unbeeinflusster Pupille zu erfolgen. Bei Hinweis auf pathologische Veränderungen, die bei enger Pupille nicht ausreichend beurteilt werden können, sollte anschließend eine Untersuchung in Mydriasis erfolgen.

 
       
   

Empfehlung der DOG
Einschränkungen der Fahreignung durch pathologische Veränderungen der brechenden Medien ergeben sich aus den Befunden der geprüften Sehfunktionen (Sehschärfe, Dämmerungssehschärfe, Blendempfindlichkeit, Gesichtsfeld, usw.). Bei Verdacht auf fortschreitende Prozesse sind in angemessenen Abständen Nachuntersuchungen erforderlich.

FeV
Keine Anforderungen.

 
       
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