DOG Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft   DOG Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft  
  Kontakt Sitemap English Site Suche    
  Home

Die Gesellschaft
Förderungen
Veranstaltungen
Zeitschriften

Veröffentlichungen
DOG-Stellungnahmen
Empfehlungen, Leitlinien
Leitlinien von DOG und BVA

Mitgliederbereich
Presse
Patienten
Links
 

Empfehlungen, Leitlinien


Empfehlung der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft e.V.
und des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands zur
Fahreignungsbegutachtung für den Straßenverkehr

3. Das augenärztliche Gutachten

3.2 Befund der augenärztlichen Untersuchung
3.2.8 Augenhintergrund

Bedeutung für den Straßenverkehr
Die Untersuchung des Augenhintergrunds gibt Auskunft über ein- oder beidseitige pathologische Veränderungen an Netzhaut und Papille. Daraus lassen sich Hinweise für mögliche Ursachen von funktionellen Defiziten bei Sehschärfe, Gesichtsfeld, Farbensehen oder Kontrastsehen erkennen. Bei fortschreitenden Erkrankungen sind regelmäßige Nachuntersuchungen erforderlich.

Methode
Die Untersuchung des peripheren Augenhintergrundes erfolgt mittels Ophthalmoskopie im umgekehrten Bild, die des zentralen Augenhintergrundes im aufrechten Bild mit dem direkten Augenspiegel oder an der Spaltlampe mit Kontaktglas. Bei unklaren Funktionsausfällen, allen Augen- und Allgemeinerkrankungen, wie Diabetes mellitus oder Glaukom, die mit Augenhintergrundsveränderungen einhergehen, oder wenn die Untersuchung bei engen Pupillen einen Anhalt für pathologische Veränderungen ergeben hat, sollte eine Untersuchung nach medikamentöser Pupillenerweiterung erfolgen.

 
       
   

FeV
Keine Anforderungen

Empfehlung der DOG
Verschiedentlich wurde von Kollegen angemerkt, dass die Untersuchung von Vorderabschnitt und Augenhintergrund gar nicht notwendig, ja vielleicht gar nicht zulässig wäre, weil im Gesetz keine Anforderungen definiert werden. Dies ist eine völlige Verkennung der gutachterlichen Aufgabe. Wie sonst sollte man das Sehvermögen bedrohende Augenerkrankungen erkennen? Auf diese Untersuchungen bei einer augenärztlichen Begutachtung zu verzichten, stellt ein schwerwiegendes, durch nichts zu rechtfertigendes Versäumnis dar!
Einschränkungen der Fahreignung durch pathologische Veränderungen am Augenhintergrund ergeben sich aus den Befunden der geprüften Sehfunktionen. Bei beidseitigen Netzhautveränderungen ist insbesondere auf Ausfälle im beidäugigen Gesichtsfeld zu achten. Fortschreitende Prozesse machen Nachuntersuchungen in angemessenen Abständen erforderlich.

Hinweis
Während ein- oder beidseitiger medikamentöser Pupillenerweiterung besteht keine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs.

 
       
  Zurück    
Seitenanfang
 

Vorherige Seite   |   Nächste Seite   |   Übersicht